Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGB für WordPress Dienstleistungen zwischen Dominik Liss, Leopoldauer Straße 68A/8/8, 1210 Wien, Österreich, im Folgenden “Dienstleister” genannt, und dem Dienstnehmer, im Folgenden “Kunde” genannt.

Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Vertragsbeziehungen, somit auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.

Entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden sind ungültig, es sei denn, diese werden vom Dienstleister ausdrücklich schriftlich anerkannt.

Die Preislisten unterliegen möglichen Änderungen, Irrtümern und Druckfehlern.

Mit der Vertragserklärung des Kunden werden die Vertragsgrundlagen anerkannt. Diese gelten für alle zukünftigen Verträge, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden. Zudem sind die Vertragsgrundlagen für nach Vertragsabschluss vorgenommene Änderungen am Vertrag gültig.

Für den Fall, dass einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein und/oder werden sollten, berührt dies die Wirksamkeit der verbleibenden Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame ist durch eine wirksame Bestimmung, die ihr dem Sinn und wirtschaftlichen Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.

Umfang der Leistungen / Stellvertretung

Der Umfang einer konkreten Leistung wird im Einzelfall vertraglich vereinbart.

Der Dienstleister ist berechtigt, die ihm/ihr obliegenden Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte erbringen zu lassen. Die Bezahlung des Dritten erfolgt ausschließlich durch den Dienstleister selbst. Es entsteht kein wie immer geartetes direktes Vertragsverhältnis zwischen dem Dritten und dem Kunden.

Der Kunde verpflichtet sich, während sowie bis zum Ablauf von drei Jahren nach Beendigung dieses Vertragsverhältnisses keine wie immer geartete Geschäftsbeziehung zu Personen oder Gesellschaften einzugehen, deren sich der Dienstleister zur Erfüllung seiner vertraglichen Pflichten bedient. Der Kunde wird diese Personen und Gesellschaften insbesondere nicht mit solchen oder ähnlichen Leistungen beauftragen, die auch der Dienstleister anbietet.

Der vorgeschlagene Zeitplan des Dienstleisters dient lediglich zur groben Orientierung für die geplante Fertigstellung von Leistungen oder Teilleistungen. Es besteht die Möglichkeit, dass der tatsächliche Fertigstellungszeitpunkt von Leistungen oder Teilleistungen hiervon abweicht. Im Falle einer Verzögerung von nicht mehr als 14 Tagen ist der Kunde nicht berechtigt, Ansprüche insbesondere wegen Verzugs geltend zu machen.

Abnahme der Leistungen/Teilleistungen

Sofern die Leistungen und Teilleistungen des Dienstleisters die Herstellung eines Werks umfassen (beispielsweise die Programmierung eines WordPress Plugins), wird das Werk nach Abschluss von dem Dienstleister zur Abnahme durch den Kunden angeboten.

Der Kunde verpflichtet sich dazu, das vom/durch den Dienstleister zur Abnahme angebotene Werk anzunehmen und auf Verlangen die Abnahme schriftlich zu bestätigen.

Wenn der Kunde die ordnungsgemäß angebotene Abnahme ohne sachlichen Grund verweigert, wird das Werk als abgenommen betrachtet. Dies gilt auch dann, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen auf das Abnahmeangebot reagiert.

Nach der Abnahme erfolgt die Übergabe des Werks an den Kunden. Zu diesem Zeitpunkt gilt die Leistungsverpflichtung von dem Dienstleister als erfüllt. Ab diesem Zeitpunkt trägt der Kunde die Gefahr des zufälligen Untergangs.

Wenn das Werk aus mehreren Teilleistungen besteht, hat der Dienstleister das Recht, die Abnahme jeder Teilleistung zu verlangen.

Der Dienstleister ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, im Falle von Teilabnahmen Teilrechnungen zu erstellen. Sollte der Kunde mit der Bezahlung einer Teilrechnung um mehr als 7 Tage in Verzug geraten, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Leistungserbringung bis zur Begleichung der Teilrechnung zu verweigern. Darüber hinaus behält sich der Dienstleister das Recht vor, nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von mindestens weiteren 7 Tagen, unter Wahrung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk, vom Vertrag zurückzutreten.

Die vorbehaltlose Bezahlung einer Teilrechnung gilt in jedem Fall als Abnahme der entsprechenden Teilleistung.

Wenn der Kunde die Abnahme einer Teilleistung ohne sachlichen Grund verweigert, ist der Dienstleister berechtigt, die weitere Leistungserbringung unter Beibehaltung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk zu verweigern. Diese Regelung gilt auch dann, wenn der Kunde nicht innerhalb von 14 Tagen auf die Aufforderung zur Abnahme einer Teilleistung reagiert. Darüber hinaus ist der Dienstleister in einem solchen Fall nach Setzung oder Gewährung einer Nachfrist von mindestens weiteren 14 Tagen berechtigt, unter Beibehaltung des Entgeltanspruchs für das gesamte Werk vom Vertrag zurückzutreten.

Im Falle von Teilleistungen ist nach der Erbringung der letzten Teilleistung eine Schlussabnahme des Gesamtwerks entsprechend der oberen Punkte durchzuführen, und es ist die Schlussrechnung zu erstellen.

Wenn der Kunde mit der Bezahlung der Rechnung – beziehungsweise im Falle von Teilabnahmen der Schlussrechnung – um mehr als 7 Tage in Verzug gerät, ist der Dienstleister berechtigt, den produktiven Einsatz des erbrachten Werkes ohne weiterer Warnung oder Androhung zu unterbinden, sofern der Dienstleister die technischen Berechtigungen dazu hat. Nach vollständiger Bezahlung wird das Werk unverzüglich für den produktiven Einsatz freigeschaltet.

Aufklärungspflicht des Kunden / Vollständigkeitserklärung

Der Kunde sorgt dafür, dass die organisatorischen Rahmenbedingungen bei Erfüllung des Auftrages an seinem/ihrem Geschäftssitz ein möglichst ungestörtes, dem raschen Fortgang des Leistungsabwicklungssprozesses förderliches Arbeiten erlauben.

Der Kunde wird den Dienstleister auch über vorher durchgeführte und/oder laufende Leistungen – auch auf anderen Fachgebieten – umfassend informieren.

Der Kunde sorgt dafür, dass dem Dienstleister auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Erfüllung und Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen zeitgerecht vorgelegt werden und ihm/ihr von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sind. Dies gilt auch für alle Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des/der Beraters:in bekannt werden.

Der Kunde sorgt dafür, dass seine/ihre Mitarbeiter:innen und die gesetzlich vorgesehene und gegebenenfalls eingerichtete Arbeitnehmervertretung (Betriebsrat) bereits vor Beginn der Tätigkeit des Dienstleisters von dieser informiert werden.

Feedback und Bereitstellung von Inhalten: Der Kunde verpflichtet sich insbesondere, innerhalb angemessener Frist, jedoch keinesfalls länger als 4 Wochen, Feedback zu Entwürfen, Teilleistungen, Fragen usw. zu geben, sowie Inhalte wie Bilder, Texte, Grafiken, Logos, Tabellen usw. und sonstige Informationen wie z. B. notwendige Zugangsdaten zur Verfügung zu stellen.

Verletzung der Mitwirkungspflichten: Bei Verletzung der Mitwirkungspflichten des Kunden hat der Dienstleister nach Setzung einer Nachfrist von mindestens 4 Wochen unter Wahrung des vollen Entgeltanspruchs das Recht auf Rücktritt.

Verantwortlichkeit für bereitgestellte Inhalte: Der Kunde ist allein verantwortlich für die von ihm bereitgestellten Inhalte. Er hält den Dienstleister für alle Ansprüche Dritter, insbesondere aus der Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten, vollständig schad- und klaglos. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die Inhalte diesbezüglich zu untersuchen.

Ablehnung bedenklicher Inhalte: Falls der Dienstleister die vom Kunden bereitgestellten Inhalte für bedenklich hält, insbesondere wegen des Verdachts auf Verletzung von Urheber-, Nutzungs- oder Persönlichkeitsrechten oder wegen Verdachts auf sonstige Gesetz- oder Sittenwidrigkeit, hat der Dienstleister das Recht, diese Inhalte nicht einzubinden und das Werk im Übrigen vereinbarungsgemäß zu erbringen. Der Dienstleister kann nach eigenem Ermessen auch vom Vertrag mit sofortiger Wirkung zurücktreten und die anteilige Vergütung der bisher geleisteten Arbeiten verlangen.

Freistellung von Verbindlichkeiten: Der Kunde stellt dem Dienstleister von allen Verbindlichkeiten, Kosten und Auslagen schad- und klaglos, die sich aus einer Verletzung gesetzlicher oder vertraglicher Pflichten ergeben, insbesondere aber nicht ausschließlich durch in Verkehr gebrachte Daten, Privatanklagen wegen übler Nachrede oder Beleidigung, medienrechtliche Ansprüche oder Delikte, Verfahren nach dem UrhG, MSchG, UWG oder nach den Tatbeständen der Ehrenbeleidigung oder Kreditschädigung.

Benennung eines Ansprechpartners: Der Kunde benennt für die gesamte festgelegte Projektdauer einen mit der Sachlage vertrauten und bevollmächtigten Ansprechpartner für den Dienstleister, der im Falle von Rückfragen verbindliche Auskünfte und Aufträge für den Kunden erteilen kann.

Sicherung der Unabhängigkeit

Die Vertragsparteien verpflichten sich zur gegenseitigen Loyalität.

Die Vertragsparteien verpflichten sich gegenseitig, alle Vorkehrungen zu treffen, die geeignet sind, die Gefährdung der Unabhängigkeit der beauftragten Dritten und Mitarbeiter:innen des Dienstleisters zu verhindern. Dies gilt insbesondere für Angebote des Kunden auf Anstellung bzw. der Übernahme von Aufträgen auf eigene Rechnung.

Berichterstattung / Berichtspflicht

Der Dienstleister verpflichtet sich, über seine/ihre Arbeit, die seiner/ihrer Mitarbeiter:innen und gegebenenfalls auch die beauftragter Dritter dem Arbeitsfortschritt entsprechend dem Kunden Bericht zu erstatten.

Den Schlussbericht erhält der Kunde in angemessener Zeit, d.h. zwei bis vier Wochen, je nach Art und Umfang der Beauftragung nach Abschluss des Auftrages.

Der Dienstleister ist bei der Herstellung des vereinbarten Werkes weisungsfrei, handelt nach eigenem Gutdünken und in eigener Verantwortung. Er/sie ist an keinen bestimmten Arbeitsort und keine bestimmte Arbeitszeit gebunden.

Change Requests, nachträgliche Anpassungen und Ergänzungen

Änderungswünsche des Kunden können unter Umständen zu zusätzlichen Kosten führen. Der Dienstleister wird dem Kunden bei der Anfrage eines Change Requests die damit verbundenen Kosten sowie die Auswirkungen auf den Zeitplan mitteilen. Change Requests müssen schriftlich erfolgen.

Wenn der Kunde nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen der Inhalte oder die Integration weiterer Tools etc. wünscht, die von den vereinbarten Leistungen abweichen oder nach erfolgter Teilabnahme durchgeführt werden sollen, müssen solche Änderungen gesondert und schriftlich vereinbart werden. Jeglicher damit verbundene Mehraufwand wird separat in Rechnung gestellt.

Schutz des geistigen Eigentums

Die Urheberrechte an den von dem Dienstleister und seinen/ihren Mitarbeiter:innen und beauftragten Dritten geschaffenen Werke (insbesondere Anbote, Berichte, Analysen, Organisationspläne, Programme, Leistungsbeschreibungen, Entwürfe, Berechnungen, Zeichnungen, Datenträger etc.) verbleiben bei dem Dienstleister. Sie dürfen vom Kunden während und nach Beendigung des Vertragsverhältnisses ausschließlich für vom Vertrag umfasste Zwecke verwendet werden. Der Kunde ist insofern nicht berechtigt, das Werk (die Werke) ohne ausdrückliche Zustimmung des Dienstleisters zu vervielfältigen und/oder zu verbreiten. Keinesfalls entsteht durch eine unberechtigte Vervielfältigung/Verbreitung des Werkes eine Haftung des Dienstleisters – insbesondere etwa für die Richtigkeit des Werkes – gegenüber Dritten.

Der Verstoß des Kunden gegen diese Bestimmungen berechtigt den Dienstleister zur sofortigen vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses und zur Geltendmachung anderer gesetzlicher Ansprüche, insbesondere auf Unterlassung und/oder Schadenersatz.

Der Dienstleister hat das Recht, auf die für den Kunden erbrachten Leistungen zur Eigenwerbung hinzuweisen. Dies beinhaltet insbesondere das Recht, das Projekt auf der eigenen Homepage und in Onlineinhalten des Dienstleisters und in Präsentationen zu nennen sowie Abbildungen (z.B. Screenshots), Videoaufnahmen und Beschreibungen zu veröffentlichen.

Zusätzlich dazu ist der Dienstleister berechtigt, den Kunden in der eigenen Referenzliste zu führen (auch nach dem Ablauf der Zusammenarbeit).

Gewährleistung

Mängel sind vom Kunden unverzüglich, längstens jedoch binnen einer Woche schriftlich zu rügen.

Die Gefahr des Zugangs der Mängelrüge bei dem Dienstleister trägt der Kunde.

Im Falle einer Verletzung der Rügeobliegenheit verliert der Kunde auch Ansprüche auf Schadenersatz wegen Mangelfolgeschäden.

Mängel sind nach Wahl von dem Dienstleister durch Verbesserung, Austausch oder Preisminderung zu beheben.

Für Mängel, die auf unrichtige oder ungenaue Anweisungen des Auftraggebers zurückzuführen sind, ist eine Gewährleistung oder Haftung ausgeschlossen.

Der Dienstleister ist ohne Rücksicht auf ein Verschulden berechtigt und verpflichtet, bekanntwerdende Unrichtigkeiten und Mängel im Rahmen der gesetzlichen Gewährleistung an seiner/ihrer Leistung zu beheben. Er/sie wird den Kunden hiervon unverzüglich in Kenntnis setzen.

Dieser Anspruch des Kunden erlischt nach sechs Monaten nach Erbringen der jeweiligen Leistung.

Gewährleistungsansprüche bezüglich von dem Dienstleister verwendeter Open-Source-Software sind ausdrücklich ausgeschlossen. Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Einschränkungen, die sich aus der verwendeten Open-Source-Software ergeben, und ist nicht verpflichtet, Lösungen für solche Einschränkungen anzubieten oder umzusetzen.

Der Dienstleister leistet keine Gewähr für die Funktionalität von Programmen, Plugins und Produkten externer Hersteller oder Lieferanten. Der Dienstleister ist insbesondere nicht verpflichtet, für etwaige Einschränkungen einzustehen oder Mängel zu beheben. Hiermit tritt der Dienstleister seine Gewährleistungs- und Schadensersatzansprüche gegenüber dem betreffenden externen Hersteller oder Lieferanten an den Kunden ab. Der Kunde akzeptiert diese Abtretung durch Annahme dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Im Falle der Unwirksamkeit des Ausschlusses aus der Gewährleistung für die Funktionalität von Programmen, Plugins und Produkten externer Hersteller oder Lieferanten ist der Dienstleister für den Fall der Mangelhaftigkeit von Modulen externer Hersteller oder Lieferanten zunächst nur verpflichtet, auf Verlangen des Kunden mit dem externen Hersteller oder Lieferanten in Verbindung zu treten und von ihm die Behebung des Mangels zu verlangen. Sollte eine Verbesserung binnen einer angemessenen Frist von mindestens 4 Wochen nicht stattfinden, kann der Kunde von dem Dienstleister nur eine Preisminderung verlangen. Eine Verpflichtung von dem Dienstleister, den Mangel selbst zu beheben, ist in jedem Fall ausgeschlossen.

Sobald der Kunde oder ihm zuzurechnende Dritte nach der Abnahme Eingriffe in das Werk vornehmen oder Veränderungen durchführen, verfallen jegliche Gewährleistungsansprüche des Kunden.

Der Kunde trägt die Beweislast dafür, dass der Mangel zum Zeitpunkt der Übergabe bereits vorhanden war.

Haftung / Schadenersatz

Der Dienstleister haftet dem Kunden für Schäden – ausgenommen für Personenschäden – nur im Falle groben Verschuldens (Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit). Dies gilt sinngemäß auch für Schäden, die auf vom Dienstleister beigezogene Dritte zurückgehen.

Schadenersatzansprüche des/der Aufraggebers:in können nur innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens aber innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend gemacht werden.

Der Kunde hat jeweils den Beweis zu erbringen, dass der Schaden auf ein Verschulden des Dienstleisters zurückzuführen ist.

Sofern der Dienstleister das Werk unter Zuhilfenahme Dritter erbringt und in diesem Zusammenhang Gewährleistungs- und/oder Haftungsansprüche gegenüber diesen Dritten entstehen, tritt der Dienstleister diese Ansprüche an den Kunden ab. Der Kunde wird sich in diesem Fall vorrangig an diese Dritten halten.

Schadenersatzansprüche in Bezug auf von dem Dienstleister verwendete Open-Source-Software sind jedenfalls ausgeschlossen.

Der Dienstleister haftet insbesondere nicht für Schäden und entgangenen Gewinn bei Online-Shops, wenn der Schaden auf die von dem Dienstleister eingesetzte Open-Source-Software zurückzuführen ist.

Für Schäden, die auf Module von externen Herstellern oder Lieferanten zurückzuführen sind, haftet der Dienstlesiter jedenfalls nicht.

Die Ersatzpflicht des Dienstleisters ist pro Schadensfall pauschal mit höchstens der Auftragssumme begrenzt. Diese Begrenzung gilt für jedes schadenverursachende Ereignis gegenüber der Gesamtheit der Geschädigten. Die Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens ist unzulässig.

Eine Haftung des Dienstleisters für vom Kunden bereitgestellte Inhalte ist ausgeschlossen.

Der Dienstleister haftet nicht für Inhalt, Richtigkeit oder Vollständigkeit übermittelter Daten. Es wird keine Haftung für Datenverluste übernommen.

Höhere Gewalt

Der Dienstleister ist von der Leistungserbringung befreit, soweit diese durch höhere Gewalt, Krieg, Streik, Aussperrung oder sonstige Umstände, die der Dienstleister nicht zu vertreten hat, unmöglich wird. In diesem Fall wird der Dienstleister den Kunden unverzüglich informieren.

Hosting

Hosting auf Drittservern: Sofern im Rahmen der von dem Dienstleister zu erbringenden Leistungen Hosting enthalten ist, wird der Dienstleister – sofern nichts anderes vereinbart ist – das Hosting auf Servern Dritter durchführen.

Zahlungsverzug: Sollte der Kunde das Entgelt für das Hosting nicht innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungslegung begleichen, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Hosting-Vertrag ohne weitere Voraussetzungen sofort zu kündigen.

Vertragslaufzeit und Kündigung: Webhosting-Verträge haben eine Laufzeit von einem Jahr und können von beiden Vertragsparteien zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten gekündigt werden. Bei fehlender fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr.

Verfügbarkeit und Haftung: Der Dienstleister hat keinen Einfluss auf die Verfügbarkeit des Internets außerhalb des eigenen Einflussbereichs. Werke, die von dem Dienstleister erstellt werden, werden von Drittanbietern gehostet, die allein für die Verfügbarkeit verantwortlich sind. Der Dienstleister lehnt jede Haftung für die tatsächliche Verfügbarkeit der von dem Dienstleister erstellten Werke ab und stellt den Kunden von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

Sicherheit und Netzintegrität: Wenn die Sicherheit des Netzbetriebs oder die Netzintegrität gefährdet ist, behält sich der Dienstleister das Recht vor, den Zugang zu den Leistungen vorübergehend zu beschränken, je nach Erfordernis.

Haftungsausschluss für Missbrauch: Der Dienstleister übernimmt keine Verantwortung für Schäden, die dem Kunden durch Missbrauch der Verbindungen (einschließlich Virenschäden) entstehen können.

Domain Services

Domainregistrierung und Zahlungsverzug: Sofern die für einen Kunden registrierte Domain über den Dienstleister verrechnet wird, und der Kunde das Entgelt für die Domain nicht innerhalb von 2 Monaten nach Rechnungslegung begleicht, behält sich der Dienstleister das Recht vor, die Kundendomain ohne weitere Voraussetzungen zu kündigen. Der Dienstleister wird ausdrücklich vom Kunden bevollmächtigt, die Kündigung auszusprechen. Der Kunde wird dem Dienstleister sämtliche daraus resultierende Aufwendungen und Schäden vollständig ersetzen.

Das Recht zur Kündigung der Kundendomain gilt auch dann, wenn der Dienstleister nicht als Domaininhaber eingetragen ist, sondern lediglich als Admin bei der Domain eingetragen ist.

Rechtliche Prüfungspflicht: Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, die rechtliche Zulässigkeit der Domain (insbesondere in namens-, kennzeichen- oder wettbewerbsrechtlicher Hinsicht) zu prüfen. Der Kunde hält den Dienstleister diesbezüglich vollständig schad- und klaglos.

Kündigung durch den Kunden: Der Kunde ist berechtigt, die Domain zum Ende der Vertragslaufzeit mit einer Kündigungsfrist von zwei Monaten zu kündigen. Mangels fristgerechter Kündigung verlängert sich das Vertragsverhältnis automatisch um ein weiteres Jahr.

Erneute Jahresgebühren für die Kundendomain (die durch zum Beispiel einen Domaintransfer entstehen können), werden vollständig vom Kunden übernommen.

Wartung

Soweit die Leistungen des Dienstleisters Wartungsarbeiten oder ähnliches beinhalten, schuldet der Dienstleister keine bestimmte Reaktionszeit, sofern nicht im Einzelnen bestimmte Reaktionszeiten vereinbart sind.

Monatliche Wartungspakete können auf monatlicher Basis getauscht, pausiert oder beendet werden. Für die Wartungsverträge gibt es keine Kündigungsfrist. Beim Pausieren oder Beenden eines Wartungsvertrags endet die bereits gekaufte Leistung am Monatsende. Angefangene Monate können nicht storniert werden. Die Preisdifferenz beim Tausch eines Wartungsvertrags wird unmittelbar nach dem Tausch des Tarifs in Rechnung gestellt bzw. gutgeschrieben.

Beratung & Workshops

Sofern im Rahmen der von dem Dienstleister zu erbringenden Leistungen Beratung oder Workshops enthalten sind, darf der Dienstleister diese Beratungseinheiten bzw. Workshopeinheiten aufnehmen und transkribieren. Sowohl die Aufnahme, als auch das Transkript wird dem Kunden zur Verfügung gestellt. Die Aufnahmen und transkribierte Texte werden nicht veröffentlicht. Für die Aufnahme bzw. für das Transkribieren der Aufnahmen dürfen Tools und Services von Drittanbietern verwendet werden.

Der Kunde hat das Recht das Aufnehmen und Transkribieren zu verbieten. Die Beratungseinheiten werden allerdings immer mit Hilfe eines Third Party Services wie zum Beispiel riverside oder zoom abgehalten.

Die aus den Beratungseinheiten bzw. Workshopeinheiten entstandenen Aufnahmen und Transkriptionen dürfen für das Tranieren eines privaten KI Models verwendet werden. Davor werden alle personenbezogene Daten, als auch Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse aus den Aufnahmen und transkribierten Texten entfernt. Somit sind die Daten, welche für das Trainieren des AI Models verwendet werden, anonymisiert. Für das Trainieren des privaten KI Models können ebenfalls Text basierte Nachrichten (wie zum Beispiel Emails oder Slack Nachrichten) verwendet werden. Diese werden selbstverständlich ebenfalls anynomisiert.

Cross-Browser-Kompatibilität

Soweit die Leistungen des Dienstleisters die Erstellung von öffentlich zugänglichen Anwendungen und Webseiten, welche mit Hilfe eines Webbrowsers aufrufbar sind, beinhalten, wird, soweit dies aufgrund der verwendeten Technik möglich ist, eine Kompatibilität mit jenen Webbrowsern angestrebt, welche zum Zeitpunkt der Angebotsstellung einen Marktanteil von mindestens 5% aufweisen.

Bestimmte Browser können im Angebot des Dienstleisters ausgeschlossen werden.

Bei nicht öffentlich zugänglichen Anwendungen und Webseiten (zum Beispiel Anwendungen, welche nur mit Hilfe eines Benutzerlogins bedienbar sind) oder bei firmeninterne Tools, welche mit Hilfe eines Webbrowsers aufrufbar sind, wird die Kompatibilität mit Webbrowsern im Angebot schriftlich definiert.

Geheimhaltung / Datenschutz

Der Dienstleister verpflichtet sich zu unbedingtem Stillschweigen über alle ihm/ihr zur Kenntnis gelangenden geschäftlichen Angelegenheiten, insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse sowie jedwede Information, die er/sie über Art, Betriebsumfang und praktische Tätigkeit des Kunden erhält.

Weiters verpflichtet sich der Dienstleister, über den gesamten Inhalt des Werkes sowie sämtliche Informationen und Umstände, die ihm/ihr im Zusammenhang mit der Erstellung des Werkes zugegangen sind, insbesondere auch über die Daten von Klient:innen des Kunden, Dritten gegenüber Stillschweigen zu bewahren.

Der Dienstleister ist von der Schweigepflicht gegenüber allfälligen Gehilfen und Stellvertreter:innen, denen er/sie sich bedient, entbunden. Er/sie hat die Schweigepflicht aber auf diese vollständig zu überbinden und haftet für deren Verstoß gegen die Verschwiegenheitsverpflichtung wie für einen eigenen Verstoß.

Die Schweigepflicht reicht unbegrenzt auch über das Ende dieses Vertragsverhältnisses hinaus. Ausnahmen bestehen im Falle gesetzlich vorgesehener Aussageverpflichtungen.

Der Dienstleister ist berechtigt, ihm/ihr anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Vertragsverhältnisses zu verarbeiten. Der Kunde leistet dem Dienstleister Gewähr, dass hierfür sämtliche erforderlichen Maßnahmen insbesondere jene im Sinne des Datenschutzgesetzes, wie etwa Zustimmungserklärungen der Betroffenen, getroffen worden sind.

Entgelt und Zahlung

Zahlungspflicht: Der Dienstleister steht für ihre Leistungen das vereinbarte Entgelt zu. Bei Nichtvereinbarung eines spezifischen Entgelts gilt ein angemessenes Entgelt.

Preisanpassungen: Der Deinstleister ist berechtigt, Preiserhöhungen für zugekaufte Leistungen, insbesondere für Domains, Plugin und Servicelizenzen, zwischen Vertragsschluss und Leistungserbringung an den Kunden weiterzugeben. Der Dienstleister wird den Kunden rechtzeitig über solche Preiserhöhungen informieren. Der Kunde hat innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Mitteilung die Möglichkeit, durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurückzutreten. Erfolgt kein schriftlicher Rücktritt innerhalb dieser Frist, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.

Änderungen des Entgelts und des Leistungsumfangs: Jegliche Änderungen des Entgelts sowie des Leistungsumfangs bedürfen der Zustimmung des Kunden. Solche Änderungen werden zwei Monate nach Mitteilung an den Kunden wirksam, sofern kein schriftlicher Widerspruch des Kunden vorliegt. Der Dienstleister wird den Kunden in der Mitteilung über die gewünschte Änderung informieren und darauf hinweisen, dass sein Stillschweigen als Zustimmung gilt. Im Falle eines Widerspruchs gelten die bisherigen Regelungen weiter; der Dienstleister behält sich jedoch das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrags mit sofortiger Wirkung vor.

Kostenüberschreitung: Bei einer Kostenüberschreitung im Vergleich zum im Angebot genannten Betrag wird der Dienstleister den Kunden rechtzeitig informieren und dessen Zustimmung einholen. Erfolgt die Zustimmung nicht innerhalb von 14 Tagen, ist der Dienstleister dennoch berechtigt, den unvermeidlichen Mehraufwand zu verrechnen, sofern dieser nicht von dem Dienstleister verursacht wurde.

Anzahlung: Der Dienstleister behält sich das Recht vor, bei Auftragserteilung eine Anzahlung in angemessener Höhe (üblicherweise 40 Prozent des gesamten Auftragsvolumens) in Rechnung zu stellen. Die Leistungserbringung beginnt erst, nachdem die Anzahlung vollständig geleistet wurde.

Umsatzsteuer: Sofern nicht anders angegeben, versteht sich das Entgelt und alle in Preislisten enthaltenen Preise zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.

Fälligkeit des Entgelts: Das Entgelt ist nach Rechnungslegung binnen 10 Tagen zur Zahlung fällig.

Zahlung ohne Abzug: Rechnungen sind ohne jeden Abzug und spesenfrei zahlbar.

Kosten der Mahnung und Rechtsverfolgung: Mahnspesen sowie die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention, die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, gehen zu Lasten des Kunden.

Nach Vollendung des vereinbarten Werkes erhält der Dienstleister ein Entgelt gemäß der Vereinbarung zwischen dem Kunden und dem Dienstleister. Der Dienstleister ist berechtigt, dem Arbeitsfortschritt entsprechend Zwischenabrechnungen zu legen und dem jeweiligen Fortschritt entsprechende Akonti zu verlangen. Das Entgelt ist jeweils mit Rechnungslegung durch den Dienstleister fällig.

Der Dienstleister wird jeweils eine zum Vorsteuerabzug berechtigende Rechnung mit allen gesetzlich erforderlichen Merkmalen ausstellen.

Anfallende Barauslagen, Spesen, Reisekosten, etc. sind gegen Rechnungslegung des Dienstleisters vom Kunden zusätzlich zu ersetzen.

Unterbleibt die Ausführung des vereinbarten Werkes aus Gründen, die auf Seiten des Kunden liegen, oder aufgrund einer berechtigten vorzeitigen Beendigung des Vertragsverhältnisses durch den Dienstleister, so behält der Dienstleister den Anspruch auf Zahlung des gesamten vereinbarten Entgelts abzüglich ersparter Aufwendungen. Im Falle der Vereinbarung eines Stundensatzes ist das Entgelt für jene Stundenanzahl, die für das gesamte vereinbarte Werk zu erwarten gewesen ist, abzüglich der ersparten Aufwendungen zu leisten. Die ersparten Aufwendungen sind mit 30 Prozent des Entgelt für jene Leistungen, die der Dienstleister bis zum Tage der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht erbracht hat, pauschaliert vereinbart.

Im Falle der Nichtzahlung von Zwischenabrechnungen ist der Dienstleister von seiner/ihrer Verpflichtung, weitere Leistungen zu erbringen, befreit. Die Geltendmachung weiterer aus der Nichtzahlung resultierender Ansprüche wird dadurch aber nicht berührt.

Elektronische Rechnungslegung

Der Dienstleister ist berechtigt, dem Kunden Rechnungen auch in elektronischer Form zu übermitteln. Der Kunde erklärt sich mit der Zusendung von Rechnungen in elektronischer Form durch den Dienstleister ausdrücklich einverstanden.

Dauer des Vertrages

Dieser Vertrag endet grundsätzlich mit dem Abschluss des Projekts und der entsprechenden Rechnungslegung.

Der Vertrag kann dessen ungeachtet jederzeit aus wichtigen Gründen von jeder Seite ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gelöst werden. Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen,

  • Wenn eine Vertragspartei wesentliche Vertragsverpflichtungen verletzt, oder
  • wenn eine Vertragspartei nach Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Zahlungsverzug gerät, oder
  • wenn berechtigte Bedenken hinsichtlich der Bonität einer Vertragspartei, über die kein Insolvenzverfahren eröffnet ist, bestehen und diese auf Begehren des Dienstleisters weder Vorauszahlungen leistet noch vor Leistung des Dienstleisters eine taugliche Sicherheit leistet und die schlechten Vermögensverhältnisse der anderen Vertragspartei bei Vertragsabschluss nicht bekannt waren.

Schlussbestimmungen

Die Vertragsparteien bestätigen, alle Angaben im Vertrag gewissenhaft und wahrheitsgetreu gemacht zu haben und verpflichten sich, allfällige Änderungen wechselseitig umgehend bekannt zu geben.

Änderungen des Vertrages und dieser AGB bedürfen der Schriftform; ebenso ein Abgehen von dieser Formerfordernis. Mündliche Nebenabreden bestehen nicht.

Auf diesen Vertrag ist materielles österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts sowie des UN-Kaufrechts anwendbar. Erfüllungsort ist der Ort der beruflichen Niederlassung des Dienstleisters. Für Streitigkeiten ist das Gericht am Unternehmensort des Dienstleister zuständig.