Bild von Dominik Liss - WordPress Dev
Die Dominik Liss Show WordPress & Business Talks

#040: Rechte und Pflichten bei WordPress Projekten (auf vertraglicher Ebene) | m. Sebastian Riedlmair

Episode anhören

Überblick

Was passiert wenn ein WordPress Projekt schief geht? Wie kann man sich vor rechtlichen Konsequenzen bei WordPress Projekten schützen? Was kann man machen wenn es zu spät ist?

In dieser Episode geht's um Verträge und was Du alles vor dem Beginn eines WordPress Projekts beachten solltest.

Diese Woche unterhalten wir uns mit Sebastian Riedlmair. Sebastian ist Rechtsanwalt und gleichzeitig Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH. 

In diesem Gespräch unterhalten wir uns über folgende Themen:
00:00 Recap
01:07 Intro
06:16 Wenn man eine Deadline verpasst...
10:24 Das Budget ist aufgebraucht ...
15:51 Was sollte man vor dem Projektstart schriftlich klären? 
21:16 Fehler und Mythen bei den AGB
25:38 Die Pflichten vom Kunden
32:19 Was sollte man immer dokumentieren? 
37:36 Gewährleistung und Schadensatz
49:43 Ist eine gewerbliche Versicherung sinnvoll?
56:06 Geleistete Arbeit wiederverwerten
01:01:28 Das Urheberrecht bei WordPress Projekten
01:04:49 Die Gefahr der Schein-Selbständigkeit
01:09:58 Behauptungen, die man vermeiden sollte...

https://www.linkedin.com/in/sebastian-riedlmair-283b62211/
https://harlander-partner.at/

// WordPress Community Gruppe //
https://dominikliss.com/community

Host & Gäste

Profilbild von Dominik Liss Host
Dominik Liss WordPress Dev
Profilbild von Sebastian Riedlmair Gast
Sebastian Riedlmair Rechtsanwalt und Gesellschafter und Geschäftsführer bei der Harlander & Partner Rechtsanwälte GmbH

Video

Ähnliche Episoden

Cover Image

Moderne & Erfolgreiche Freelancing Strategien | m. Nik Zechner

In dieser Episode geht's um's Business! Genauer gesagt um's Freelancing Business.

Episode anhören
Cover Image

WordPress Erfolg ohne Kunden Projekte möglich? | m. Jonas Tietgen

Die WP Ninjas Community ist mittlerweile sehr bekannt geworden! Hinter dieser Community steht Jonas Tietgen.

Episode anhören

Transkript

Okay, ich habe mich komplett verkalkuliert.

Das Projekt ist noch nicht fertig, aber das Budget ist weg oder der Kunde ist nicht bereit, da ist mehr zu zahlen, weil die Aufwandschätzung am Anfang eine geringere war.

Welche Optionen hat man, welche Möglichkeiten hat man und was könnte da in dem Fall passieren? Pauschalbetrag oder irgendetwas in die Richtung, dann ist man grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, dass man das Projekt auch zu diesem Fixpreis umsetzt.

Das heißt, im Worst Case arbeitet man, sage ich jetzt einmal, gratis.

Kommt nicht häufig, sondern ganz im Gegenteil zum Glück nur sehr, sehr selten vor.

Eine Verlinkung der Geschäftsbedingungen auf der Website bzw.

das Ausweisen der Geschäftsbedingungen auf der Website ist grundsätzlich nicht notwendig, vor allem nicht, wenn man keinen Webshop auf der Webseite hat.

Hintergrund ist einfach der, dass das würde mich interessieren von der rechtlichen Seite, wie kann ich dann einen Code, zum Beispiel in meinem Fall aus der Vergangenheit, wiederverwerten, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu gelangen.

Gut, dass du das ansprichst und das ist vielleicht ein doch sehr weit verbreiteter Irrglaube, weil auch wie es das Du jetzt eigentlich ausdefiniert hast, so richtig, richtig war es nicht.

Hallo und herzlich willkommen bei der 40. Episode der Dominik Quiz Show.

Auf diesem Podcast gibt es WordPress und Business Talks.

Das heißt, wenn du WordPress in einem Business verwendest, dann bist du hier genau richtig.

Weil jede Episode entpacken wird, ist Skills, Geheimnisse und Erfahrungen der besten Experten aus der WordPress-Branche.

Und das Ziel des Podcasts ist es, dir dabei zu helfen, ein besserer Professional in der WordPress -Welt zu werden.

Und diese Woche haben wir eine kleine Jubiläumsepisode, die 40. Episode, und da haben wir ein sehr spannendes Thema, weil wir unterhalten uns über rechtliche Sachen.

Konkreter geht es dann um Verträge und um Rechnungspflichten bei WordPress-Projekten auf vertraglicher Basis.

Und da werden wir uns über sehr viele Themen unterhalten, also angefangen bei verschiedenen Szenarien, was passiert bei Verzug, was passiert, wenn das Budget aufgebraucht ist.

Wir werden noch ein bisschen das Gewährleistungsrecht ansprechen.

Ist zum Beispiel eine gewerbliche Versicherung sinnvoll? Was sollte man nicht auf der Webseite draufschreiben? Welche Formulierungen können da rechtliche Konsequenzen haben und so weiter? Also wir werden auf sehr viele allgemeine Sachen eingehen, aber dann auch mehr ins Detail.

Und dadurch, dass es eine sehr rechtliche Episode sein wird, werden wir uns mit Sebastian Riedlmair unterhalten.

Und Sebastian ist Gesellschafter und Geschäftsführer bei Harlander und Partner Rechtsanwälte GmbH.

Er ist Rechtsanwalt.

Also, hallo, herzlich willkommen.

Könntest du dich bitte kurz auf 6 vorstellen, damit dich die Zuschauer und Zuschauerinnen ein bisschen besser kennenlernen können? Hallo Dominik, perfekt, besten Dank für das super Intro.

Kurz vielleicht zu meiner Person, ich bin Rechtsanwalt, vielleicht für die Community nicht nur in Österreich, sondern in weiterer Folge bin auch in Deutschland bei der Rechtsanwaltskammer München eingetragen, kann so in beide Länder großteils abwickeln, sowohl das deutsche Recht als auch das österreichische Recht und denke, dass ich gerade hier im Bereich IT, da ich auch einen IT-rechtlichen Background habe, ein relativ guter Ansprechpartner bin und wir schauen heute einfach, dass wir einerseits die wesentlichen Punkte bzw.

dann in weiterer Folge auch einige Details klären, wie ihr, sage ich jetzt einmal, vertraglich am besten abgesichert werden könnt und wie in weiterer Folge möglichst viele Troubles dann auch rechtlicher Natur im Vorhinein bereits vermieden werden können.

Bin schon sehr gespannt, auf welche Themen wir alle stoßen während dieser Episode und in dem Fall werden wir uns hauptsächlich auf der österreichischen Rechtslage befinden, auf der deutschen oder inwiefern ist dann auch die Schweiz involviert, könntest du da uns ein bisschen aufklären, was so die Unterschiede sind bei den einzelnen Ländern und welche Rechtsgrundlage wir uns da hauptsächlich berufen werden jetzt in dem Video? Grundsätzlich werden wir natürlich schauen, dass das sowohl für österreichische als auch für deutsche Zuseher möglichst gleich ist, d.

h.

wir werden natürlich zunächst sehen, dass wir viele einzelne individuelle Themengebiete erörtern werden, die natürlich im Rahmen einer vertraglichen Vereinbarung in beiden Ländern gleich geregelt werden können, aber es wird nachher dann mit Sicherheit auch Punkte geben, die in Österreich als auch in Deutschland unterschiedlich gehandhabt werden.

Hintergrund ist einfach der, dass die beiden Rechtsgebiete in Deutschland und in Österreich aufgrund des Gesetzes sehr, sehr unterschiedlich geregelt sind.

Hintergrund ist einfach, dass das deutsche Gesetz um circa 100 Jahre jünger ist als das österreichische Gesetz und komplett anders aufgebaut.

In Deutschland sieht es, sage ich jetzt einmal so aus, dass auch im B2B-Bereich der Unternehmer, sprich der Vertragspartner, ehe er als Konsument gesehen wird, in Österreich hingegen ist es weitestgehend so, dass man sich auf die Privatautonomie verlässt und tatsächlich knallharte Verträge mit seinem Gegenüber schließen kann.

Wir haben hier diverse grobe Unterschiede, die sich unter anderem auf die wichtigsten Themengebiete im Rahmen eines Vertrags beziehen, z.

B.

auf Erstreckungsklauseln, auf Abnehmerverpflichtungen, auf vereinbarte Fremdleistungen, sprich wenn ich einzelne Subunternehmer, sage ich jetzt einmal, heranziehen will, aber auch im Bereich Haftungsreduktion, Gewährleistung, Garantie oder Verjährung von diversen Ansprüchen.

Ich werde zwar versuchen, dass man die weitestgehend Punkt für Punkt individuell herausarbeitet und in einigen weiteren Fragen bzw.

Gesprächspunkten dann im Detail darauf eingeht, wo man Unterschiede zwischen Deutschland und Österreich hat, aber im Großen und Ganzen werden wir natürlich auch schauen, dass man das für beide Länder dann in weiterer Folge gleich handhaben kann.

Die Schweiz ist, sage ich jetzt einmal, nicht Teil der Europäischen Union und wird auch von unserer Kanzlei jetzt nicht abgedeckt, weswegen wir die jetzt ein bisschen außen vor lassen, aber wie gesagt, große Teile, gerade beim individuellen Vertragsrecht, wird man auch in der Schweiz genauso regeln können wie in Deutschland und Österreich.

Ich finde es immer sehr cool, mit Rechtsanwälten und Juristen hier zu sprechen, weil dann alleine muss ich dann immer sagen so, hey, ich bin kein Rechtsanwalt, ich bin kein Jurist, das ist jetzt keine rechtliche Beratung, so ein Disclaimer davor, aber jetzt können wir wirklich in die rechtlichen Themen voll eintauchen und das finde ich mega cool, dass wir das machen können, also danke dafür und vielleicht fangen wir da gleich mit den Szenarien an, die passieren könnten bei WordPress-Projekten, weil ihr habt sie auch relativ, so wie ich das mitbekommen habe, ihr arbeitet jetzt ja auch mit einigen Dienstleistern zusammen, die sich auch stark im WordPress-Bereich bewegen und ich sage jetzt mal so IT-Projekte dann auch machen und da habt ihr sicher auch den einen oder anderen Fall schon gehabt, was kann so worst case passieren, also es kann gut passieren, dass zum Beispiel der Dienstleister dann in Verzug kommt, dass er nicht liefern kann oder nicht die Deadline einhalten kann oder das Budget ist aufgebraucht, aber das Projekt ist noch nicht fertig, ist auch eine Form von Verzug wahrscheinlich, aber was sind so die Szenarien, die passieren können, wo ihr dann zum Beispiel dann auch den Dienstleister selbst unterstützt, was kann da alles passieren? Genau Dominik, du hast das eigentlich angesprochen, beziehungsweise du hast eigentlich fast genau die Bereiche getroffen, die den Regelfall darstellen, natürlich vielleicht um eins vorweg zu greifen, wir versuchen oder unterstützen eigentlich 90 Prozent unserer Mandanten, unserer Kunden eigentlich dahingehend, dass wir primär mal schauen, dass die Vertragswerke, die vertragliche Rechtsgrundlage passt, weil wenn die Verträge passen, sei es jetzt ein SLA, Software-as-a-Service-Vertrag oder allgemeine Geschäftsbedingungen, Kooperationsvereinbarungen, kann man eigentlich sehr, sehr viele Punkte regeln und man kann sich dann, wenn die tatsächliche Situation ist, dass das Budget verbraucht ist, dass man in Verzug kommt oder ähnliches, kann man sich relativ angenehm zurücklegen, weil man weiß, man hat eine gewisse und solide rechtliche Grundlage und kennt, sage ich jetzt einmal in weiterer Folge, das Ergebnis dieser Situation und muss sich nicht auf das Gesetz verlassen, weil wenn man sich auf das Gesetz verlassen muss, dann ist man leider in den meisten Fällen doch extrem schlecht gestellt.

Gerade im Bereich Verzug, den du vorhin angesprochen hast, sollte man natürlich schauen, dass man keine Fixtermine mit dem Kunden vereinbart, weil wenn man einen Fixtermin mit dem Kunden vereinbart und man schafft es einfach nicht, dass man zu diesem Termin fertig ist, schaut es grundsätzlich sehr, sehr schlecht aus.

Der Kunde kann in weiterer Folge das Projekt abbrechen, kann zu einer anderen Werbeagentur bzw.

zu einem anderen Programmierer gehen und kann dann hier in weiterer Folge das Projekt neu aufsetzen und man haut im Worst Case einfach die Situation, dass man beispielsweise schadenersatzpflichtig ist.

Wenn man es jetzt aus eigenem Versäumnis nicht schafft, dass man das Projekt zeitgerecht umsetzt.

Man hat aber natürlich dann in weiterer Folge vielleicht auch ein anderes Problem und zwar, dass der Kunde im Verzug ist, weil der Kunde einfach an Content nicht beistellt, weil der Kunde einfach nicht erreichbar ist und man ist dann in einer etwas unangenehmen Situation, weil man einfach nicht weiß, wie soll es weitergehen.

Darf ich das Projekt beiseiteschieben und darf ich mit einem anderen Projekt fortsetzen, weil man hängt da in einer Ungewissheit und das ist einfach relativ schön, weil hier kann man dann mit dem Kunden im Rahmen des Vertrages genau derartige Punkte vereinbaren, dass der Kunde auch gesamtliche Schäden haftet, die durch die mangelhafte, verspätete oder unterlassene Mitwirkung zusammenhängen und dann hat man natürlich eine relativ angenehme Situation und Konstellation, weil man dann einfach ein anderes Projekt inzwischen reinschieben kann und man braucht sich selber keine Sorgen machen, dass man hier zum Beispiel einen Termin oder eine Frist versäumt, was natürlich sehr sehr gut ist für einen.

Kurze Unterbrechung in eigener Sache, deswegen das Hemd und zwar geht es um die WordPress Community Gruppe.

Wir haben jetzt eine Community Gruppe auf Discord und dort kannst du Antworten auf deine WordPress Fragen finden, du bekommst konstruktives Feedback zu deinen WordPress Projekten und es gibt regelmäßige Sprechstunden, die ich dort posten werde, dort kannst du live deine Fragen stellen oder einfach teilnehmen und suchen, welche Fragen andere Teilnehmer haben.

Dort werden teilweise auch Podcast-Gäste sein, andere Experten aus der WordPress-Branche, also da wirst du wirklich cooles Feedback bekommen und coole Antworten auf deine Fragen und das alles ist kostenlos.

Das Einzige, was du machen musst, du musst unten auf den Link klicken, dort kommst du zu der Seite, wo du dich anmelden kannst und dann bekommst du die gesamte Anleitung, wie du in der Community Gruppe beitreten kannst und jetzt geht es weiter mit dem Video.

Okay, ich habe mich komplett verkalkuliert und das Projekt ist noch nicht fertig, aber das Budget ist weg oder der Kunde ist nicht bereit, mehr zu zahlen, weil die Aufwandsschätzung am Anfang eine geringere war.

Ist das dann, ich weiß, das ist immer sehr individuell von Fall zu Fall, aber gibt es da allgemeine Richtlinien oder kannst du davon einen Fall erzählen, wo man das gut zusammenfassen könnte, so welche Optionen hat man, welche Möglichkeiten hat man und was könnte da in dem Fall passieren? Also ich sage es auch hier natürlich sehr, sehr stark Fallbezogen, weil man muss sich hier nämlich einerseits einmal ansehen, das würden wir zumindest als ersten Schritt damit machen, was ist tatsächlich zwischen den Parteien vereinbart.

Wie sieht es aus, ist jetzt beispielsweise ein Stunden-Hanuar vereinbart, haben wir irgendeine Vereinbarung im Zusammenhang mit einem agilen Projektmanagement, wo man einzelne Sprints hat und man kommt da mitten im Projekt drauf, wo das voranschlagte Budget wird am Ende definitiv nicht ausreichen oder im Worst-Case, sage ich jetzt einmal, man hat einen Fixpreis vereinbart.

Wenn man einen Fixpreis vereinbart hat, Pauschalbetrag oder irgendetwas in die Richtung, dann ist man grundsätzlich gesetzlich dazu verpflichtet, dass man das Projekt auch zu diesem Fixpreis umsetzt.

Das heißt, im Worst-Case arbeitet man, sage ich jetzt einmal, gratis, kommt nicht häufig, sondern ganz im Gegenteil zum Glück nur sehr, sehr selten vor.

Aber wie gesagt, das ist eine Konstellation, da haben wir einfach schlichtweg Pech gehabt, weil man einfach ein fertiges Projekt schuldet und Kalkulation ist einfach das unternehmerische Risiko, das man hier in Kauf nimmt.

Wenn man jetzt zum Beispiel andere Vereinbarungen getroffen hat, wie Stundensatzvereinbarungen, ZIPKA-Vereinbarungen oder beispielsweise einen Kostenvoranschlag getätigt hat, muss man sich das natürlich ansehen.

Wenn das Budget beispielsweise nicht ausreicht und man hat eine Stundensatzvereinbarung getroffen, sehe ich grundsätzlich einmal eher ein geringeres Problem, weil dann ist es tatsächlich ein Problem des Kunden, dass der weiteres Budget aufstellen muss.

Ansonsten kann man, wenn die Leistung bis dato sach- und fachgerecht war, kann man seine Leistung auch abrechnen, auch wenn das Projekt, sage ich jetzt einmal, nicht vollends erledigt ist.

Wenn man aber im Gegensatz zum Beispiel einen Kostenvoranschlag erstellt hat für ein Projekt, dann hat man natürlich als Unternehmer gesetzliche Warn- und Hinweispflichten, dass man, wenn man zum Beispiel weiß, dass das Projekt definitiv den eingeschätzten und den im Kostenvoranschlag festgesetzten Betrag um ein Vielfaches übersteigen würde oder beziehungsweise sogar gesetzlich geregelt um mehr als 15 Prozent übersteigen würde, dann muss man proaktiv auf den Unternehmer zugehen und diesen entsprechend hinweisen und warnen, damit dieses nachher dann auch sagen kann, wie soll man weitergehen.

Soll man vielleicht bei einigen Updates oder Plugins, sage ich jetzt einmal, Abstriche machen? Soll man vielleicht einige Punkte der Website nicht so ausprogrammieren, wie sie ursprünglich vorgesehen waren, weil es de facto auch nicht notwendig ist? Oder, sagen wir mal so, investieren wir noch ein bisschen mehr Geld hinein in das Projekt und kann dann in weiterer Folge diesbezüglich vielleicht das Projekt genauso finalisieren, wie es ursprünglich vorgesehen war? Ich habe das immer so bei mir im Kopf kategorisiert.

Du kannst mich da bitte bei jeder Annahme, die ich habe und die jetzt nicht 100 Prozent korrekt ist oder die einfach falsch ist, kannst mich da gerne korrigieren.

Aber ich habe mir das so im Kopf kategorisiert, dass wenn ich eine Kostenschätzung gebe, dann ist das in dem Fall, und jetzt keinen Vertrag unterschrieben habe, genau zu dem Preis wird dann das Projekt umgesetzt, sondern dass es einfach der Kunde fragt, wie viel wird das mich ungefähr kosten? Ich sage, okay, das ist jetzt eine ungefähre Schätzung, das kann sich natürlich dann auch später ändern, aber in dem Fall, wenn der Kunde sagt, passt, setzen wir um.

Das passt für mich, dieser Rahmen und dann übernimmt in meinem Kopf der Kunde das Risiko für das Projekt.

Also, wenn es jetzt teurer wird oder günstiger wird, weil ich da eben keinen Fixpass-Vertrag unterschrieben habe, aber wenn ich zum Beispiel das einem Fixpass anbiete, wo ich sage, das wird dich genau so viel kosten, nicht mehr oder nicht weniger, dann übernehme ich das Risiko auf mich.

Deswegen, finde ich, sollte man dann auch einen höheren Gewinn einplanen in dem Angebot.

Das ist aber eine andere Sache.

Einfach, weil man da das Risiko voll auf sich nimmt.

Ist das so ungefähr, diese Denkweise korrekt oder bin ich da in einer rechtlich ungewissen Lage, wenn ich darüber so denke? Ich sage mal, deine Denkweise hat durchaus interessante Ansatzpunkte.

Aus juristischer Sicht muss man da primär auf die Formulierung achten.

Wenn du jetzt zum Beispiel in das Angebot oder in das E-Mail hineinschreibst, muss ja gar kein offizielles Angebot sein.

Dass das Angebot, das du stellst, unverbindlich und freibleibend ist, das sind zwei Zauberworte, sage ich jetzt einmal, bist du wirklich weitestgehend außen vor.

Weil du verpflichtest dich dann nicht für den Betrag X, sage ich jetzt einmal, die Leistung zu erbringen.

Wenn du hineinschreibst, das Projekt ist mit circa Euro 10.000 zu kalkulieren, sehe ich grundsätzlich auch kein Problem, weil es eine Zirka-Schätzung ist.

Wie gesagt, problematischer wird es, wenn du tatsächlich einen Kostenvoranschlag mit einzelnen Positionen in Form eines konkreten Angebots übermittelst, weil sobald Kostenvoranschlag draufsteht, hast du eigentlich schon verloren, weil dann bist du in dieser 15% Grenze drinnen, die ich vorher schon angesprochen habe.

Das heißt, eher mehr die Preise als Zirka-Preise ausweisen, eher mehr unverbindlich und freibleibend die Angebote schreiben.

Dann hast du hier in der Regel grundsätzlich kein Problem und dann kann dich dein Gegenüber auch nicht auf einen gewissen Betrag festnageln bzw.

wirst du auch nicht bei Überschreitung von diesen Budgetgrenzen, jetzt einmal schadenersatzpflichtig.

Und was, finde ich, auch oft der Fall sein kann, ist, dass man etwas im Meeting bespricht oder per Telefon bespricht und dann beginnt man einfach zu arbeiten, ohne jetzt eine schriftliche Bestätigung zu haben und dann, um etwas zu beweisen, weil man jetzt keine Aufnahme vom Gespräch hat, ist es halt immer schwierig, weil die Person hat das gesagt, die Person hat das gesagt.

Welche Sachen sollte man vor dem Projektstart schriftlich klären, dass man die auf jeden Fall schriftlich hat, diese Bestätigung hat oder den Kunden darüber informiert hat, damit man das potenzielle rechtliche Risiko, dass irgendwas passiert, von der eigenen Seite aus minimiert.

Da muss man eigentlich dazu sagen, wir gehen da, sage ich jetzt mal, immer vom Worst-Case -Szenario aus, weil wenn die Kunden und Mandanten zu uns kommen, geht es eigentlich schon tatsächlich um die Wurst.

Das heißt, wir haben entweder einen Rechtsstreit schon am Laufen oder man ist kurz davor, dass man eben zu, sage ich jetzt mal, Gericht geht.

Aus rechtlicher Sicht ist es natürlich am allerschönsten, wenn man wirklich ein schriftliches Angebot hat und in diesem schriftlichen Angebot, wenn es möglich ist, die einzelnen Leistungsschritte tatsächlich und detailliert umschreibt.

Auch, wenn beispielsweise vereinbarte Fremdleistungen mit umfasst sind, welche Plugins werden verwendet, haben wir hier beispielsweise irgendwelche Open-Source-Codes, die verwendet werden, aber einfach die einzelnen Schritte möglichst detailliert aufdröselt, weil je detaillierter, dass das Ganze aufgedröselt ist, desto klarer ist es dann in weiterer Folge für den Sachverständigen bei Gericht, was tatsächlich Leistungsinhalt war und was in weiterer Folge geschuldet ist.

Sollte es bei einem agilen Projektmanagement kommen, dann würden wir hier natürlich eben bevorzugen, dass man immer bei jedem einzelnen Sprint vielleicht kurz nach der Besprechung ein kurzes Schreiben aufsetzt und sich das gegebenenfalls gegenbestätigen lässt, was jetzt in diesem nächsten Sprint passiert.

Also die Leistungsbeschreibung ist der eine Punkt, die möglichst detailliert und schriftlich sein sollte.

Muss nicht immer in Form eines Angebots sein, auf einem schönen Geschäftspapier in der Vierzeitl -Sendung, das kann auch in Form eines E-Mails, sage ich jetzt mal, geschrieben sein, habe ich überhaupt kein Problem.

In weiterer Folge sollte man nachher dann natürlich auch die rechtlichen Punkte, sage ich jetzt mal, berücksichtigen in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen, die man beischaffen sollte, weil dann haben wir einfach eine schöne Situation.

Die technischen Punkte im Angebot und die rechtlichen Punkte dann in den allgemeinen Geschäftsbedingungen und in den allgemeinen Geschäftsbedingungen kann man dann einfach derartige Klauseln verwenden, dass man sagt, alles das, was im Angebot drinnen steht, ist auch Vertragsbestandteil.

Es gibt keine, wie auch immer gearteten, mündlichen Nebenabreden.

Es ist alles das, was nicht mit in das Angebot hineinbezogen ist, auch nicht Teil des Auftrags.

Hintergrund ist nämlich einfach der, wie wir es sehr oft erleben, ist einfach der, dass die meisten Punkte, die dann in weiterer Folge unklar sind, eigentlich immer die sind, die man vorher besprochen hat, die man beispielsweise auf der Webseite ausgewiesen hat, dass man einfach Punkte hat, wo man glaubt, die sind mit vom Angebot umfasst, dabei sind sie nicht umfasst, weil es irgendein Zusatz wäre, der gesondert gegen Entgelt dann weiter beauftragt werden müsste.

Das heißt, je klarer und je einfacher, dass man hier die Leistungsumschreibung im Vorhinein zusammenschreibt, desto weniger Punkte hat man dann im Nachgang, dass man hier zu einem Streik kommt.

Und vielleicht auch als Tipp, man hat natürlich in weiterer Folge auch oft die Thematik, man vereinbart etwas mündlich.

Dann kommt schon der Vertrag zustande, weil ich habe keine gewisse oder keine spezielle Form verschriffen.

Das heißt, es macht dir auf alle Fälle Sinn, dass man im Nachgang dann nochmals ein E-Mail zusammenschreibt mit den einzelnen Eckpunkten, das Ganze dem Vertragspartner dann schickt und sich einmal gegenbestätigen lässt.

Hintergrund ist einfach der, wenn er mit dem nicht einverstanden ist, sagen wir jetzt nur in einem Stadium, wo noch keiner gearbeitet hat und der Schaden möglichst gering ist.

Wenn der zurückschreibt, ja okay, das passt, dann hat man de facto auch einen schriftlichen Vertrag oder hat zumindest Beweiszwecke bzw.

Beweismittel, die man dann im Rahmen eines späteren Gerichtsverfahrens natürlich verwerten kann.

Auf der anderen Seite muss man natürlich auch dazusagen, Schriftlichkeit ist jetzt auch nicht immer das Allheilsmittel, sondern man hat natürlich auch die Möglichkeit, dass man andere Beweise z.

B.

beischafft.

Ich habe meinen Geschäftspartner mit bei der Besprechung und dann wird man natürlich zu zweit, sage ich jetzt mal, eine Aussage tätigen, die dann in der Regelfall nicht zwei sticht ein, sondern wenn zwei Personen etwas Sinnvolles bei Gericht ausführen, etwas Nachvollziehbares bei Gericht ausführen, wird es in der Regel auch ausreichen.

Und vielleicht auch hier noch eine kleine Info, man muss jetzt die allgemeinen Geschäftsbedingungen, gerade in Österreich, in Deutschland ist das nicht der Fall, aber nicht immer dem Angebot beihängen, sondern in Österreich reicht das grundsätzlich aus, wenn man die Geschäftsbedingungen einmal mit dem Vertragspartner abschließt.

Das heißt, ich habe einmal einen initialen schriftlichen Auftrag, wo man die Geschäftsbedingungen mitschickt, sich diese gegenzeichnen lässt im besten Fall und dann kann man alle anderen Aufträge, Updates und so weiter und so fort einfach im Rahmen der E-Mail-Korrespondenz relativ angenehm und schriftlich, sage ich jetzt mal, abwickeln, weil in den Geschäftsbedingungen, wenn sie sinnvoll ausgestaltet sind, eine sogenannte Erstreckungsklausel mit niedergeschrieben ist, die bedeutet, dass die Geschäftsbedingungen nicht nur für das eine Geschäft gelten, sondern auch für alle zukünftig folgenden.

Das heißt, man würde sich hier einen relativ großen bürokratischen Aufwand, sage ich jetzt mal, aufsparen.

Das ist ein Punkt, wo ich mich jetzt eher als Folgefrage gleich mit dir als nächstes beschäftigen wollte und zwar die Geschäftsbedingungen.

Also es ist auf jeden Fall gut, die beim Angebot mitzuschicken und wenn man das nur einmal am Anfang machen kann und dann streckt sich das über die weiteren Projekte und Aufträge aus, umso besser, aber es gibt ja diesen, ich weiß nicht, ob das jetzt ein Mythos ist oder nicht, dass man die Geschäftsbedingungen auf der Webseite verlinken sollte, dass die immer dort verfügbar sind.

Ist das so, dass das rechtlich notwendig ist oder ist das etwas, okay, es hat sich einfach nur etabliert, weil das viele Unternehmen haben und dann haben sich das die anderen abgeschaut, so, hey, das sollte ich eigentlich auch machen, obwohl das vielleicht rechtlich gar nicht notwendig ist.

Also inwiefern sollten dann die Geschäftsbedingungen online verfügbar sein und inwiefern reicht das einfach aus, das Dokument einmal per E-Mail geschickt zu haben und das war's? Da sage ich jetzt einmal, da musst du grundsätzlich differenzieren.

Auf der einen Seite gibt es natürlich Websites, die einen Online-Shop mit implementiert haben und Websites, die eigentlich nur als erweiterte Visitenkarte, sage ich jetzt einmal, dienen.

Wenn du einen Webshop mit implementiert hast, dann sollten die Geschäftsbedingungen natürlich auch im Web aufrufbar sein, weil die Geschäftsbedingungen deinem Gegenüber natürlich vor Abschluss des Vertrages mitgeteilt werden müssen, weil sie ansonsten, sage ich jetzt einmal so, nicht rechtswirksam vereinbart werden.

Das heißt, wie man so schön sieht auf der Rechnung, hinten die Geschäftsbedingungen mitgeschickt, wird nicht funktionieren.

Der Vertragsabschluss ist einfach davor.

Eine Verlinkung der Geschäftsbedingungen auf der Website bzw.

das Ausweisen der Geschäftsbedingungen auf der Website ist grundsätzlich nicht notwendig, vor allem nicht, wenn man keinen Webshop auf der Webseite hat.

Hintergrund ist einfach der, dass die Geschäftsbedingungen, wie ich es eben angesprochen habe, Vertragsbestandteil sein müssen.

Das heißt, die Geschäftsbedingungen müssen dem Gegenüber vor Unterschrift, vor Auftragserteilung bekannt sein.

Viele Unternehmen lösen das Ganze so, indem sie einfach in den Schlussbestimmungen im Angebot unten drinnen stehen haben, es gelten unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen, diese finden sie unter .

.

.

Davon würde ich strikt abraten, weil wir einen sogenannten Medienbruch drinnen haben.

Und dieser Medienbruch in der Regel dazu führt, dass das Gericht im ersten Schritt einmal hinterfragt, sind die Geschäftsbedingungen überhaupt rechtswirksam vereinbart worden? In den meisten Fällen wird das Ergebnis lauten, nein, sind sie nicht, weil man einfach dem Gegenüber nicht zumutet, dass sich der das Angebot ausdruckt im Worst Case und dann nur schaut, den Link manuell in der Suchleiste im Browser eingibt, um sich die AGB herunterzuladen bzw.

anzusehen.

Das wird in der Regel nicht ausreichen und dann haben wir leider eine sehr, sehr unangenehme Situation und zwar die, dass man einen Vertrag abgeschlossen hat, vermeintlich auf Basis der eigenen allgemeinen Geschäftsbedingungen, aber wenn es dann zum Gerichtsprozess kommt, zieht der Richter meistens den Teppich unter den Füßen weg und sagt, ihr könnt euch nicht auf eure Superklauseln in den Geschäftsbedingungen verlassen, weil sie einfach schlichtweg nicht mit vereinbart wurden.

Und vielleicht hier nochmal auf deine ursprüngliche Frage einzugehen, nein, es gibt keine rechtliche Verpflichtung, die Geschäftsbedingungen auf der Webseite zu publizieren.

Ganz im Gegenteil, ich würde es auch nicht unbedingt als erforderlich ansehen, außer, wie gesagt, man hat tatsächlich einen Webshop, dann sind sie natürlich auf der Webseite zu publizieren.

Das ist dann noch der Punkt, glaube ich, den du davor angesprochen hast, mit dem, wenn man es verlinkt, einfach im Angebot als Link, hier gelten die allgemeinen Geschäftsbedingungen, da kannst du es dir anschauen.

Man kann das ja auf der Webseite auch jederzeit ändern.

Es ist ja nicht so, dass dann genau diese Version zum Unterschreiben geschickt wurde, sondern man kann das zwei Tage danach ändern und dann steht etwas komplett anderes in den Geschäftsbedingungen.

Und deswegen ist es dann auch immer so ein Risiko, wie kann man das überhaupt beweisen, dass der Kunde genau zu dem Zeitpunkt diese Version der Geschäftsbedingungen unterschrieben hat.

Ist dann auch tricky, weil das kann man eigentlich kaum beweisen.

Genau, das wird dann eben sehr, sehr schwierig und wie gesagt, wenn man es eben beigefügt hat, was unsere Empfehlung ist, bei jedem Vertragsabschluss bzw.

in Österreich dann nur beim initialen ersten Vertragsabschluss, da hat man dann eine Versionsnummer theoretisch drunter bzw.

hat man es da dann schwarz auf weiß im E-Mail.

Das heißt, da hast du bei den Beweisthemen überhaupt kein Problem, weil es das Gegenüber ja auch erhalten hat.

Dann hast du am Anfang da noch ein bisschen so auf der Tagende das erwähnt, dass auch der Kunde in Verzug sein kann und da kommen dann auch bestimmte Pflichten, die wir als Dienstleister haben zum Beispiel und mit wir bezeichne ich mich einfach als Dienstleister, dann hat der Kunde ja auch bestimmte Pflichten, also zum Beispiel der Kunde muss, glaube ich, beim Projekt mitwirken, wenn er sagt, hey okay, erstell mir das und dann trägt er überhaupt nichts bei, dann ist das auch wiederum ein Argument, dass das Projekt nicht erfolgreich abgeschlossen werden könnte zum Beispiel.

Was gibt es da allgemein so für Pflichten, die der Kunde einhalten muss, rechtlich gesehen, welche dem Dienstleister ein bisschen so die Sicherheit geben, falls es mal zu einer Situation kommt, wo es mega anstrengend ist, mit einem Kunden zu arbeiten? Also grundsätzlich kann man da sagen, die Pflichten des Kunden kann man eigentlich auch wieder in zwei verschiedene Teile eingliedern.

Einerseits sind einmal die initialen Mitwirkungspflichten mit Sicherheit zu nennen, aber andererseits können sie natürlich auch Mitwirkungspflichten im Rahmen der Auftragsabwicklung ergeben.

Das heißt, man ist mitten im Projekt drinnen und man braucht zum Beispiel den Content, den es bei der initialen Auftragserteilung, sage ich jetzt einmal, noch nicht gegeben hat, beziehungsweise zu dem Zeitpunkt einfach nicht benötigt hat.

Und diese Mitwirkungspflichten sind natürlich gesetzlich normiert, wenngleich man natürlich auch dazu sagen muss, dass diese gesetzlichen Mitwirkungspflichten auf ein Minimum beschränkt sind.

Das heißt, da muss der Kunde eigentlich nur das bereitstellen, was er tatsächlich benötigt, damit das Projekt, sage ich jetzt einmal, in weiterer Folge abgewickelt werden kann, Content und Ähnliches.

Man hat aber, sage ich jetzt einmal hier, gerade in Österreich auch die Möglichkeit, die Mitwirkungspflichten im Rahmen des Vertragswerks Punkt für Punkt zu definieren.

Das heißt, man kann Pflichten definieren, die für einen im Rahmen der Projektabwicklung sehr, sehr sinnvoll sind.

Irgendeinen Ansprechpartner, der immer zur Verfügung stehen muss.

Die Bereitstellung von Unterlagen in einem gewissen Format.

Die Dauer, wann müssen diese Unterlagen zur Verfügung gestellt werden.

Sollte nicht länger wie drei Tage, nicht länger wie eine Woche dauern.

Aber natürlich auch die Möglichkeit, dass er diverse Zugänge zur Verfügung stellen muss, dass er in weiterer Folge, wie auch immer geartete, andere Materialien oder Einrichtungen zur Verfügung stellen muss.

Aber zum Beispiel auch bei der Abnahme von Zwischenergebnissen, dass er hier eine Pflicht hat, das bereits Erbrachte zu kontrollieren.

Hat natürlich in weiterer Folge den Vorteil, wenn er es schon einmal zu einem früheren Zeitraum gesehen hat, beziehungsweise zu einem früheren Projektzeitpunkt gesehen hat, wird man in weiterer Folge dann auch weniger Probleme im Rahmen der Endübergabe, sage ich jetzt einmal, haben.

Genau diese mannigfaltigen Mitwirkungspflichten kann man eigentlich vertraglich individuell definieren.

Je nachdem, was man bei einem Projekt, sage ich jetzt einmal, braucht oder je nachdem, in welchem Bereich man tätig ist, dass man hier eben schaut, dass man in weiterer Folge genau diese Unterlagen zum richtigen Zeitpunkt benötigt, um seine Arbeit auch tatsächlich fristgerecht und rechtzeitig erbringen zu können.

Und sage ich jetzt einmal, das was natürlich auch sehr, sehr spannend ist, wenn man diese vertraglichen Pflichten definiert und der Kunde verletzt diese vertraglichen Pflichten, kann man, wie ich es eingangs schon angesprochen habe, natürlich auch Schadenersatzansprüche gegenüber den Kunden geltend machen und hat man in weiterer Folge auch weniger Probleme, sollte man dann tatsächlich den Endtermin des Projektes verabsäumen, eben weil man andere Projekte zum Beispiel zwischenzieht und hängt ihr tatsächlich nicht in der Luft.

Also zum Beispiel dann auch in meinem Fall, weil ich oft zum Beispiel die technische Umsetzung von Webseiten mache, dann ist es oft schon so gewesen, dass der Kunde alles rechtzeitig geliefert hat, aber zum Beispiel die Agentur oder die Person, die für das Design der Webseite zuständig war, in Verzug gekommen ist und das ist dann so eine Kette, wo der Kunde das dann nicht liefern kann, dann kann ich nicht anfangen, dann kommt alles in Verzug, aber da kommt dann wiederum eine nächste Person mit im Spiel, also andere Dienstleister, die da auch involviert sind, dann kann die ganze Sache halt leicht schnell kompliziert werden, oder? Genau, du sagst das eigentlich, wobei man da dazusagen muss, alle anderen Subunternehmer bzw.

alle anderen Vertragspartner eigentlich, die der Kunde hier beauftragt, die sind natürlich dem Kunden zuzurechten, auch das kann man in weiterer Folge vertraglich klären.

Und was vielleicht auch noch ein spannendes Thema ist, was machst du Dominik eigentlich, wenn du Unterlagen zur Verfügung gestellt bekommst? Prüfst du die irgendwie im Hinblick auf urheberrechtliche Thematiken oder zum Beispiel im Hinblick auf wettbewerbsrechtliche Thematiken? Schaust du danach? Passt es datenschutzrechtlich? Oder implementierst du die einfach? Das ist natürlich auch ein sehr, sehr spannender Punkt, den man hier nicht verabsäumen sollte.

Und ja, auch hier, um dir die Frage vielleicht vorwegzunehmen, gesetzlich gibt es natürlich gewisse Prüfpflichten, auch bei den beigestellten Unterlagen im Hinblick zur absoluten Untauglichkeit, sage ich jetzt einmal.

Aber wenn man das ganz klar vertraglich definiert in den Geschäftsbedingungen, dass man sagt, okay gut, sämtliche beigestellte Unterlagen hat der Kunde grundsätzlich zu prüfen, dass diese rechtskonform sind und dass die auch passen, so wie man es braucht, hat der Kunde in weiterer Folge dann zu verantworten, was natürlich auch ein sehr, sehr angenehmer Punkt ist, weil man nicht mehr in diese eigene Prüfpflicht, sage ich jetzt einmal, hineinrutscht, sondern man kann sich darauf verlassen, alles Beigestellte wurde beigestellt und wird genauso verwendet.

Wenn es untauglich ist, ist der Kunde im Verzug.

Wenn es beispielsweise rechtlich nicht passt, ist der Kunde grundsätzlich schuld, hätte er es von seinem Rechtsvertreter in weiterer Folge prüfen müssen oder hätte es, wie gesagt, der andere Unternehmer, den er zum Beispiel im Zusammenhang mit dem Design beauftragt hat, prüfen müssen.

Und da finde ich, haben wir schon ziemlich gut das Bild vermittelt, also wie wichtig das eigentlich ist, so wirklich gute Geschäftsbedingungen zu haben oder Verträge zu haben, die man dann einfach für den Projekten verwenden kann, dass man nicht einfach so einen Generator aus dem Internet verwendet für die allgemeinen Geschäftsbedingungen und das dann einfach copy-pasted auf die Webseite, weil es einfach so viele Kleinigkeiten, vor allem jetzt im Unterschied zwischen Deutschland und Österreich, dann auch im Detail, die man beachten sollte, wo man dann wirklich in Troubles kommen könnte, wenn man jetzt der festen Überzeugung ist, ich habe mir das eh schnell generieren lassen im Internet und jetzt bin ich da abgesichert, aber ja, rechtlich kann das schnell schief gehen, wenn man da wirklich vor Gericht steht und da auf die Details nicht geachtet hat.

Was sollte man dann aber noch alles dokumentieren, weil jetzt haben wir über den Vertrag gesprochen, jetzt haben wir über die allgemeinen Geschäftsbedingungen ein bisschen gesprochen und auf was sollte man noch achten, weil ich habe noch bei mir so im Hinterkopf leuchtet immer dann so eine Lampe auf, so, hey, man sollte immer mitschreiben, was man gemacht hat, wann man was gemacht hat, also einfach die eigene Zeit tracken, was für viele, glaube ich, mühsam ist.

Ich habe das Glück gehabt, dass ich mir das bei einer Agentur, wo ich davor gearbeitet habe, einfach als Gewohnheit angeeignet habe, deswegen habe ich es einfach weitergeführt und das hat mich schon oft von unangenehmen Situationen gerettet, weil dann schicke ich mal dem Kunden die Rechnung, die ist vielleicht ein bisschen höher, als sich der Kunde das erwartet hat und dann fragt der Kunde, ja, wofür habe ich das eigentlich bezahlt und wenn ich dann zum Beispiel dann per Knopfdruck einfach die Zeiten und das, was ich gemacht habe, exportieren kann und dem Kunden schicken kann, dann war überhaupt kein Gespräch mehr, der Kunde hat es gezahlt, alles gut, alles erledigt.

Nur wenn ich die Zeit nicht mitgetrackt hätte, wäre es halt wiederum ein großer Aufwand, das zusammen zu schreiben, was habe ich eigentlich gemacht, das zu dokumentieren und das Ganze.

Das ist halt ein Teil von dem Ganzen, aber jetzt, das kann man gerne auch mit inkludieren, aber welche Sachen sollte man dann auch mit dokumentieren, jetzt im Laufe des Projektes, damit man dann unangenehme Situationen einfach vermeiden kann.

Also du hast das eigentlich schon angesprochen, der primäre Punkt wird wahrscheinlich der sein oder der meiste Diskussionspunkt oder der öfterste Diskussionspunkt ist einfach derjenige, dass das Endgeld beispielsweise entweder zu hoch ist, beziehungsweise in weiterer Folge nicht nachvollziehbar ist.

Und da tut man sich einfach extrem leicht, wenn man die Stunden zumindest heruntergebrochen in zwei, drei Stundenintervallen einfach kurz zusammenfasst und hineinschreibt, was hat man genau in diesen Stunden gemacht, weil man hat, sage ich jetzt einmal, gerade im Prozess dann den großen Vorteil, wenn man eine Leistungsaufstellung hat, eine detaillierte, wird der Sachverständige, der das dann zu beurteilen hat, meistens sagen, okay, diese Stundenaufzeichnung ist nachvollziehbar und dann hat man den Haken drunter.

Hingegen, wenn man jetzt zum Beispiel hineinschreibt, man hat für das Projekt 125 Stunden gebraucht, wird der Sachverständige dann in weiterer Folge die Frage bekommen, wie viel Zeit braucht man gewöhnlich für so ein Projekt, was ist üblich? Und wenn der Sachverständige dann zum Schluss kommt, naja, üblich ist ein Zeitaufwand von 85 Stunden, dann wird man sich im Rahmen der Gutachtenserörterung sehr, sehr schwer tun, warum man jetzt in der Rechnung 120 Stunden beispielsweise aufgewiesen hat.

Also da hast du eigentlich einen der wichtigsten Punkte, sage ich jetzt einmal, angesprochen.

Was sollte man sonst noch alles dokumentieren, insbesondere, wenn es beispielsweise zu einer Datensicherung kommt, insbesondere, wenn es zu einer Leistungsänderung kommt, insbesondere, wenn es zu Zusatzaufträgen, sage ich jetzt einmal, kommt, das sollte man sich wirklich gegenzeichnen lassen.

Hintergrund ist einfach der, dass all diese Punkte, die jetzt nicht vom ursprünglichen Auftrag umfasst sind, in der Regel nicht als Zusatzaufträge von Kunden gesehen werden, sondern der Kunde geht tatsächlich, so zumindest meine Erfahrung, sehr, sehr häufig davon aus, ja, das haben wir besprochen, das ist mit in der Pauschale inkludiert, ja, aber das ist mit in dem Stundenumsatz inkludiert und gerade, wenn man dann einen etwas schwierigeren Kunden hat, der verschiedene Vorstellungen hat, auch was die Umsetzung der Seite betrifft, wenn man drei, vier, fünf Male beispielsweise nachbessern muss, auf Wunsch des Kunden, dann sollte man hier einerseits nicht nur dokumentieren, sondern den Kunden auch, sage ich jetzt einmal, hinweisen, dass das gegebenenfalls ein Zusatzauftrag ist bzw.

mit zusätzlichen Kosten verbunden ist, weil auch hier wieder einfach der Ansatz, je früher, dass man Probleme anspricht und klärt, desto weniger Schaden entsteht auf beiden Seiten und das ist einfach ein Motto, dass man sich hier tatsächlich mitnehmen soll und aus rechtlicher Sicht, wir sind sowieso Fans von niedergeschriebenen Punkten bzw.

Klauseln und daher, je mehr, dass uns, sage ich jetzt einmal, Strat geliefert wird, desto glücklicher sind wir und desto eher ist es dann auch in weiterer Folge für das Gericht nachvollziehbar, sollte es tatsächlich zu einem Streit kommen.

Ja, und da gibt es noch sehr viele Details, in die wir eintauchen könnten und wir können uns dann auch sehr, sehr stark in den ganzen Themen vertiefen, wie, keine Ahnung, was mich noch interessieren würde, was wir jetzt nicht so ins Detail eintauchen werden, so was sollte noch im Footer verlinkt sein, außer der Datenschutzseite, außer der Impressumseite und so weiter und all diese Sachen oder sollte man die Stundenablistung dann immer auch mit der Rechnung mitschicken oder nicht oder wie schaut das dann aus und es gibt noch viele Details, in die wir eintauchen könnten, also wenn da wirklich Interesse besteht, dann schreibt das bitte in den Kommentaren, da werde ich den Sebastian nochmal gerne anschreiben, falls wir da uns in die Themen noch vertiefen könnten, aber damit wir jetzt nicht die ganze Zeit uns in einem Segment auffangen, würde ich dann auch gerne in die weiteren Punkte eintauchen, die wir so für heute geplant haben und zwar da vielleicht ein kurzer oder vielleicht nicht so ein kurzer Punkt, die gesetzliche Gewährleistung oder das Gewährleistungsrecht.

Ist das, inwiefern ist das in Österreich so, wie man sich das denkt, inwiefern ist das in Deutschland so, was werden wir uns da fokussieren, was ist jetzt zum Beispiel grobfahrlässig, was ist leichtfahrlässig, wie kann man den Begriff überhaupt definieren, damit man dann ungefähr eine Ahnung hat, was sollte ich speziell beachten und was sollte ich mich wirklich kümmern, weil das sonst vielleicht grobfahrlässig ist und was ist jetzt weniger kritisch, wenn ich das so sagen kann.

Gut, dass du das ansprichst und das ist vielleicht ein doch sehr weit verbreiteter Irrglaube, weil auch, wie es das du jetzt eigentlich ausdefiniert hast, so richtig-richtig war es nicht, zumindest aus rechtlicher Sicht.

Hintergrund ist einfach der, dass das gesetzliche Gewährleistungsrecht bzw.

grobe und leichte Fahrlässigkeit eigentlich zwei komplett verschiedene Themengebiete betreffen.

Das gesetzliche Gewährleistungsrecht wird einerseits dann spruchreif, wenn die Leistung, die was ich hier erbracht habe, mangelhaft ist.

Das lässt sich relativ leicht definieren, ob da jetzt grobe Fahrlässigkeit oder leichte Fahrlässigkeit dahinter steht, ist de facto irrelevant, unterm Strich zählt es eigentlich einfach nur, der Kunde hat eine Leistung, die nicht dem Geschuldeten entspricht und dann habe ich als Unternehmer zu verbessern.

Punkt aus.

Das ist das gesetzliche Gewährleistungsrecht, das in Österreich und Deutschland de facto, was diese Aussage betrifft, grundsätzlich gleich.

Und dann habe ich aber in weiterer Folge eigentlich den viel interessanteren Punkt und eigentlich denjenigen Punkt, der auch häufiger diskutiert wird und zwar den Schadenersatz.

Das heißt, ich richte beim Kunden einen Schaden an, der jetzt nicht mein eigenes Werk betrifft, sondern beispielsweise aufgrund von Updates, Upgrades oder Ähnlichem, was ich beispielsweise in der Webseite einspiele, steht die Website.

Der Kunde hat einen Online-Shop und kann in dieser Zeit keine Umsätze lukrieren.

Da wird es dann sehr, sehr interessant, was die grobe und die leichte Fahrlässigkeit betrifft oder gegebenenfalls auch den Vorsatz, der zu diesen beiden Punkten eigentlich noch dazugehört, weil eben aufgrund dieses Verschuldensgrades wird sich in weiterer Folge festsetzen oder lässt sich in weiterer Folge definieren, was für Schäden habe ich grundsätzlich zu ersetzen.

Und auf diesen Punkt würde ich hier auch gerne dann im Detail eingehen.

Grundsätzlich sieht das Gesetz in Österreich als auch in Deutschland einen Schadenersatz bei jedem Verschulden vor, durch leichte Fahrlässigkeit, grobe Fahrlässigkeit, aber auch Vorsatz.

Vielleicht kurz, dass man die Begriffe definieren.

Leichte Fahrlässigkeit ist, sage ich jetzt einmal, ein Verhalten, das auch am sorgfältigen Menschen basieren kann.

Einfach umgangssprachlich gesagt und da Anführungszeichen.

Also, dass man beispielsweise Updates auf einer Webseite einspielt, ohne dass man es vorher getestet hat und man zerschießt die Webseite.

Wenn es jetzt keine essentiell wichtige Webseite ist, wo irgendwelche Umsätze tatsächlich im sehr, sehr hohen Bereich lukriert werden oder wo überhaupt kein Webshop implementiert ist.

Wenn man aber jetzt hingegen von einer groben Fahrlässigkeit spricht, dann spricht man grundsätzlich von einem Verhalten, das einem ordentlichen Menschen in derselben Situation keinesfalls unterlaufen würde.

Das heißt, man hat einfach umgangssprachlich etwas Unvernünftiges behandelt.

Umgangssprachlich hat man hier noch ein unvernünftiges Handeln.

Das würde zum Beispiel sein, dass man in der Produktivumgebung programmiert und man zerschießt die Seiten.

Man weiß einfach, dass hier ein großer Onlineshop dahinter ist, wo der Kunde wirklich mehrere tausend Euro am Tag lukriert.

Das darf nicht passieren.

Das würde auch einem ordentlichen Menschen, sage ich jetzt einmal, nicht passieren.

Und da hat man, sage ich jetzt einmal, eigentlich den allergrößten Vorteil, wenn man vertraglich hier diese Punkte definiert in Form von allgemeinen Geschäftsbedingungen, weil, wie vorher angesprochen, gesetzlich haftet man auch für leichte Fahrlässigkeit.

In Österreich sieht es jetzt sogar so aus, dass man leichte und grobe Fahrlässigkeit ausschließen kann.

Das heißt, als Programmierer bleibt fast nichts mehr über, wo ich den Schaden zu ersetzen habe, sondern es bleiben dann lediglich die Punkte der krass groben Fahrlässigkeit und des Vorsatzes über, was bedeuten würde, dass ich tatsächlich den Schaden schon fast absichtlich hervorrufen müsste, was eigentlich in den meisten Fällen nicht nachweisbar ist.

Und daher wird sich der Schaden, sage ich jetzt einmal, de facto in den sehr, sehr seltensten Fällen verwirklichen.

Und da, sage ich jetzt einmal, liegt auch der wesentliche Vorteil in den Geschäftsbedingungen.

In Deutschland sieht es zumindest so aus, dass ich in allen Fällen die leichte Fahrlässigkeit ausschließen kann.

Vielleicht noch allgemein Wirtschaftskammer oder andere Vertretungen, die Mustergeschäftsbedingungen zur Verfügung stellen, schließen in der Regel zumindest die leichte Fahrlässigkeit aus.

Die grobe Fahrlässigkeit wird nur in den seltensten Fällen ausgeschlossen.

Da kann man selber mal einen Blick in die Geschäftsbedingungen werfen, ob auch die grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen ist, zumindest in Österreich.

Und die Kostenersatzpflicht bzw.

die Schadenersatzpflicht dann in weiterer Folge auf die krass grobe Fahrlässigkeit und auf den Fortsatz reduziert.

Einen Fall, den ich mal miterleben durfte, also der betrifft mich jetzt nicht selbst, sondern das habe ich einfach als nebenbei mitbeobachten können, wo ich mich dann gefragt habe, okay, wie wird das eigentlich ausgehen? Es gab den Fall, dass eine Webseite einfach gelöscht wurde von einem Dienstleister aus Versehen, wahrscheinlich, nehme ich mal an, und dann war die Webseite nicht mehr da und es gab auch keine regelmäßigen Backups, wo man die Webseite wieder herstellen könnte, deswegen war dann das ganze Projekt einfach weg.

Und in dem Fall, wo mir dann das Licht angegangen ist, ist dann so, okay, sollte man als Dienstleister immer sicherstellen, dass er regelmäßige Backups zu Beispiel erstellt werden, weil, okay, es kann ja immer was passieren, okay, auch wenn man das testet mit den Updates auf einer Testumgebung und so weiter, auf der Produktivumgebung kann trotzdem etwas schiefgehen, weil einfach sich die Systeme dann doch minimal voreinander unterscheiden und es gibt dann Edge Cases und so weiter, weil einfach die Webseite kurz nicht funktionieren könnte.

Und was ist es dann zum Beispiel, wenn man keine Backups hat, weil das hat mich jetzt seitdem, der Fall war irgendwie, ist mir das im Kopf hängen geblieben, weil es kann auch, also ich kann mir gut vorstellen, dass viele sich um Backups keine Gedanken machen, aber ist das wiederum so ein Ding, welches man erfüllen sollte oder jetzt in Bezug, weil ihr dann wahrscheinlich auch vermehrt dann auch mit Website-Projekten zu tun habt oder wenn es dann um solche Fälle geht, dann sind das wahrscheinlich auch so Software-Projekte und Website-Projekte und gibt es da bestimmte Punkte, die man als Dienstleister beachten sollte, wie zum Beispiel das mit den Backups, um einfach sich da abzusichern, okay, wenn ich das mache, dann reduziere ich die Wahrscheinlichkeit, dass ich von meiner Seite aus irgendwas falsch machen kann oder schlecht machen kann.

Also hier vielleicht einmal grundlegend gesagt, je eher oder je mehr, dass man den Schaden reduzieren kann, sollte man grundsätzlich verwenden.

Also trotz dem Thema Backups muss man vielleicht ein bisschen aufpassen.

Ich bin grundsätzlich ein Fan davon, dass man Backups vorher erstellt.

Hintergrund ist einfach der, dass man, wenn etwas passiert, relativ schnell wieder zu einem ursprünglichen Ergebnis kommt und im Worst Case einfach die Zeit verloren ist, die was man jetzt im Rahmen des Kunden beziehungsweise im Rahmen des Projekts aufgewendet hat.

Das kann man, sage ich jetzt mal, verkraften.

Man hat natürlich, wenn man Backups erstellt, natürlich auch einen anderen Punkt und zwar stellt sich da immer die Frage, was speichert man alles, beziehungsweise ist das vielleicht auch aus datenschutzrechtlicher Sicht problematisch.

Speichert man vielleicht personenbezogene Daten mit, dann sollte man auf jeden Fall mit dem Kunden einerseits auch einen Auftragsverarbeitervertrag abschließen, beziehungsweise sollte man in jedem Fall, wenn man ein Backup von einer Seite von einem Kunden durchführt, diese Leistungsposition auch ins Angebot mit aufnehmen, dass der Kunde einfach auch Bescheid weiß, okay hier wird ein Backup durchgeführt.

Gegebenenfalls kann man das sogar dem Kunden überlassen, ob er es wünscht oder ob er es nicht wünscht und für dieses Backup ein gesondertes Entgelt verlangen.

Sehe ich auch überhaupt kein Problem damit, weil dann kann man wirklich den Ball zum Kunden spielen und sagen, lieber Kunde, du wolltest kein Backup, wir haben kein Backup gemacht, wir haben dich über die Risken aufgeklärt und zwar das Ganze wirklich zum Verlust deiner Seite führen kann, jetzt ist der Worst Case eingetreten, dann bleibt der Kunde wahrscheinlich selbst in den meisten Fällen auf den Schaden sitzen.

In deinem Beispiel Dominik, das was du vorher angesprochen hast, haben wir natürlich immer die Frage, wie ist es jetzt dazu gekommen, dass die Seite gelöscht wird, beziehungsweise gelöscht wurde und da muss man sich immer die Frage stellen, handelt man jetzt hier leicht fahrlässig, konnte das Ganze passieren aufgrund der Tätigkeiten, die man hier verrichtet hat oder, sage ich jetzt einmal, schaut das Ganze so aus, dass das eigentlich nicht passieren hätte dürfen.

Wenn man hier wirklich sagen muss, es hätte passieren können, das Risiko hat es von Anfang an gegeben, dann sollte man wirklich schauen, dass man dieses Risiko eben durch ein individuelles Vertragswerk, durch allgemeine Geschäftsbedingungen minimiert, beziehungsweise auch gesondert, beispielsweise entsprechend aufklärt, schriftlich aufklärt, dass dieses Risiko sein kann und der Kunde dieses Risiko in Kauf nehmen will.

Wenn jetzt beispielsweise die Webseite gelöscht wurde, weil ein Fehler des Programmierers stattgefunden hat, das Ganze wird als leicht oder als grob fahrlässig eingeordnet, weil irgendeine Verschuldung wirst du daran haben und es gibt keine vertragliche Grundlage, kann es natürlich äußerst unangenehme Konsequenzen für den Programmierer haben und zwar, dass dieser einfach eine Ersatz-Webseite beischaffen muss, zur Verfügung stellen muss und das Ganze wird wahrscheinlich dann dahingehend lauten, dass der Kunde eine andere Agentur beauftragt und du die Kosten in weiterer Folge übernehmen musst.

Und da vielleicht auch zu einem anderen Thema, Hauptpflichtversicherung würde in so einem Fall, sage ich jetzt einmal, sehr sehr viel Sinn machen, weil da musst du den Schaden in weiterer Folge nicht du tragen, sondern dann wird aussichtlich die Hauptpflichtversicherung den Schaden tragen und du hast in weiterer Folge ein doppeltes Schutzschild, sage ich jetzt einmal, einerseits im Best Case deine Geschäftsbedingungen, im zweiten Fall die Hauptpflichtversicherung und wenn du nicht willst, dass der Kunde, sage ich jetzt einmal, auch auf dein Privatvermögen zurückgreift, dann könntest du statt einem Einzelunternehmen natürlich auch noch GmbH ins Spiel bringen, aber ich glaube, das geht jetzt an dieser Stelle einmal zu weit.

Nein, ich finde es mega cool und alle Inputs, die wir jetzt bekommen haben, finde ich, wird viele Leute zum Andenken motivieren oder zum Denken motivieren, da jetzt sich mal die eigene rechtliche Grundlage zu überlegen, so wie handele ich da jetzt, weil wenn man vor allem am Anfang ist von der Selbstständigkeit, ist man sowieso mit allen anderen Sachen überfordert, mit, keine Ahnung, Steuerberatung, Finanzamtversicherung und all diese Sachen und dann denkt man überhaupt nicht an die richtigen Sachen, obwohl das halt vielleicht gerade am Anfang sinnvoll wäre, wenn man dann noch relativ unerfahren ist und auch zum Beispiel sich verschätzen kann und solche Sachen und da ist das Thema, welches du jetzt angesprochen hast, die gewerbliche Versicherung oder die Haftschutzversicherung, macht die überhaupt Sinn? Gibt es andere Arten von gewerblichen Versicherungen? Welche ist am sinnvollsten? Und ja, in dem Fall würde das wirklich Sinn machen, eine zu haben.

Also ich stelle mir das zumindest in meinem Kopf vor, dass man sich dann mit dem Kunden wirklich in den meisten Fällen gut, wenn man einen guten Kontakt hat, dann auch das, ich sage jetzt mal, vor einem Gerichtsfall auch lösen kann und sich absprechen kann und zu einem Einverständnis kommen kann, idealerweise.

Wenn es dann wirklich zu einem Gerichtsfall kommt, dann wäre es natürlich sehr praktisch, so eine Versicherung zu haben, aber inwiefern ist sie dann sinnvoll? Gibt es auch andere Arten von Versicherungen? Könntest du uns da ein bisschen aufklären, damit wir dann, ich sage jetzt mal, einen relativ guten Blick darauf haben, was es so gibt und was würde mir notfalls einfach mein Gewerbe retten und meine Finanzen? Da würde ich, sage ich jetzt mal, einfach gerne ein bisschen weiter ausholen, weil das, glaube ich, für die Zuhörer durchaus spannend sein kann.

Also das, wovon ich definitiv abraten würde, ist, dieses rechtliche Thema außen vor zu lassen und einfach loszuwerden.

Das ist, sage ich jetzt mal für uns, sage ich jetzt mal, der Super-GAU.

Das, was die Situation schon mal deutlich verbessern würde und mit fast keinen Kosten verbunden ist, dass man sich zumindest allgemeine Geschäftsbedingungen, Standardgeschäftsbedingungen von der Wirtschaftskammer oder von irgendeiner anderen Standesvertretung, sage ich jetzt mal, herunterlädt und zumindest einmal zu diesen nicht passgeschneiderten Bedingungen arbeitet, weil, wie vorher schon angesprochen, gerade bei der Wirtschaftskammer zum Beispiel die allgemeinen Geschäftsbedingungen zumindest die leichte Fahrlässigkeit ausschließen, was in vielerlei Hinsicht schon ein deutlicher Vorteil ist.

Die zweite Ebene, die natürlich mit relativ wenig Kosten verbunden ist, ist natürlich der Abschluss einer Abpflichtversicherung.

Zürich, Iskogs und Österreich, aber es gibt auch entsprechende Patrons dazu in Deutschland, weil hier, sage ich jetzt mal, gerade wenn man, sage ich jetzt mal, einen Schaden verursacht, der leicht oder grob fahrlässig verursacht wurde, in der Regel auch eine entsprechende Versicherungsleistung erhält und so hin den Großteil des Schadens, sage ich jetzt mal, abfedern kann.

Die zweite Versicherung, die nachher dann noch Sinn machen könnte, wäre natürlich eine Rechtsschutzversicherung.

Rechtsschutzversicherung würde bedeuten, dass im Fall des Einschreitens des Rechtsanwalts die Kosten in der Regel übernommen werden.

Achtung, da sollte man aber auch wirklich schauen, dass in weiterer Folge auch diejenigen Punkte mit umfasst sind, die tatsächlich im geschäftlichen Betrieb tagtäglich auf der Agenda stehen und vielleicht auch noch hier ein kleiner Punkt, man sollte immer eine Streitwärtsgrenze im Überblick haben.

Hintergrund ist einfach der, wenn man z.

B.

ein kleines Unternehmen hat, wird man in der Regel geringere Aufträge haben, 10.000, 15 .

000, 20.000 Euro vielleicht.

Wenn das Unternehmen wächst, wächst, wächst, wächst, so haben es wir z.

B.

sehr, sehr oft die Situation, dann wird diese Streitwertgrenze einfach nicht mehr ausreichen, weil die Projekte immer größer werden.

Zumindest ist jedem Unternehmer, sage ich jetzt mal, zu wünschen.

Deswegen haben wir die zweite Ebene, wie man sein Unternehmen absichern kann.

Dritte Ebene und sehr, sehr sinnvolle Ebene, maßgeschneiderte Vertragswerke, dass man wirklich schaut, dass man einerseits auch neben den Geschäftsbedingungen vielleicht auch ein Service -Level-Agreement mit vereinbart, dass man Software -Verträge hat, dass man Rechte im Hinblick auf das geistige Eigentum hat, Urheberrechte und Ähnliches, dass diese sichergestellt sind.

Und dann im vierten Schritt, sage ich jetzt mal, macht es natürlich Sinn, wie vorher schon angesprochen, anstatt am Einzelunternehmer eine GmbH zu gründen, weil dann ist einfach das private Vermögen, sage ich jetzt mal, in weiterer Folge abgesichert.

Die GmbH macht aber natürlich nur dann Sinn, wenn man gewisse Umsatzgrenze erreicht hat oder wenn man einfach Projekte hat, die mit einem sehr hohen Risiko verbunden sind und gegebenenfalls zu einem sehr hohen Schaden führen könnten.

Da muss man sich natürlich dann immer überlegen, ob das Versicherungsrisiko, sage ich jetzt mal hier, im Zusammenhang mit Einzelunternehmen und GmbH tatsächlich mit den Aufträgen in einem adäquaten Verhältnis steht, weil die GmbH natürlich unstrittig zu Mehrkosten führen würde.

Aber Hauptpflichtversicherung würde ich auch definitiv empfehlen und die Hauptpflichtversicherung kann man, sage ich jetzt mal in diesem Zusammenhang, auch relativ schön mit allgemeinen Geschäftsbedingungen verbinden.

Hintergrund ist einfach der, dass man dem Kunden dann erklären kann, wir haften aber nur bis zu einer Haftungs-Obergrenze oder wir haften zum Beispiel auch für grobe Fahrlässigkeit, weil wir wissen, die Hauptpflichtversicherung würde den Schaden nachher dann in weiterer Folge decken.

Das heißt, man kann im Rahmen der individuellen Vertragsverhandlung hier dem Kunden doch sehr gut entgegenkommen, wenn man sagt, man haftet nur für leichte Fahrlässigkeit, nicht auch für grobe Fahrlässigkeit und der Kunde wird da eher einlenken.

Weil der Ausschluss der groben Fahrlässigkeit kann gerade bei größeren Unternehmen durchaus Diskussionspotenzial, sage ich jetzt einmal, führen.

Vor allem ist es dann ja eine, so wie du das jetzt gesagt hast, eine Sicherheit für den Kunden, dass man sich als Dienstleister um diese Sachen Gedanken macht und sich darum gekümmert hat und nicht so erst dann in diesen unangenehmen Situationen ist und Streitigkeiten ist.

ich habe keine Versicherung für übernimmte Kosten, ich habe keinen Plan, ich muss mich erst jetzt damit beschäftigen, was passiert überhaupt? Genau und das ist, wie gesagt, mit Sicherheit ein Thema, wo man sagen muss, sehr kostengünstig, aber hat aber einen sehr, sehr hohen Effekt.

Wenn man das im Zusammenhang mit einem häufig sinnvollen Vertragswerk noch verbindet, kann auch über irgendeinen Online-Generator sein.

Hauptsache, man hat welche.

Weil sobald man welche hat, ist man schon um ein Vieles besser gestellt.

Und mit Geschäftsbedingungen und Haftpflichtversicherung schaut die Geschichte schon wirklich deutlich besser aus und ist wirklich preisleistungsmäßig eigentlich sehr zu empfehlen, weil hier nur geringe monatliche Kosten und teilweise auch nur geringe initiale Kosten dann auf einen zukommen und man sehr, sehr viele Fragen bereits vorweg einfach klären kann.

Was mich da immer sehr interessiert hat, einfach weil ich im Programmieren unterwegs bin, also ich mache dann eigentlich Custom Development für WordPress-Webseiten und das Produkt ist in dem Fall bei mir Code.

Also entweder ein WordPress-Plugin oder ein WordPress-Theme, oder einfach Customizations in Form von Code, die man dann zum Beispiel gut als ein Plugin weiter verkaufen könnte.

Das heißt, ich erstelle eine Lösung für einen Kunden und ich denke mir, okay, ich mache das vielleicht jetzt nicht quick and dirty, sondern ich mache das schön als Plugin für den Kunden und das heißt, das Plugin wurde dann für den Kunden entwickelt, aber darf ich dann das Plugin erstens für andere Projekte weiterverwenden und zweitens, wenn das wirklich so ein Plugin ist, wo ich mir vorstellen würde, hey, das könnte ich gut selbst vertreiben oder selbst weiterverkaufen, habe ich dann die Rechte dazu.

Es geht dann wahrscheinlich mehr ins Thema Urheberrecht und wer ist dann der Besitzer des Produkts und so weiter, aber das würde mich interessieren von der rechtlichen Seite, welchen Spielraum habe ich da und wie kann ich dann das bestehende Produkt oder einen Code, zum Beispiel in meinem Fall aus der Vergangenheit, wiederverwerten, ohne in rechtliche Schwierigkeiten zu gelangen? Du hast das schon auf den Punkt gebracht.

Du sprichst hier eigentlich das Urheberrecht an, weil den Code, den du erstellst, solange du nicht aus Open-Source-Codes zusammenkopierst, sage ich jetzt einmal, und den Code selbst schreibst, der wird urheberrechtlich geschützt sein, das heißt, du hast dein eigenes geistiges Eigentum dran.

Das Problem, wenn nichts geregelt ist, wirst du den Code in weiterer Folge an den Kunden übertragen haben und da stellt sich schon mal die erste Frage, wie wurde der Code übertragen, welche Rechte hast du an dem Produkt? Hast du die nicht exklusiv übertragen oder hast du sie exklusiv übertragen? Im Zweifel, sage ich jetzt einmal, überträgt der Urheber weniger Rechte, was bedeuten würde, es würde vieles dafür sprechen, dass das Ganze nicht exklusiv ist und dass du es auch weiter veräußern kannst und anderen Kunden zur Verfügung stellen kannst.

Das Ganze ist aber natürlich, sage ich jetzt einmal, sehr, sehr Einzelfallabhängig.

Ob das jetzt ein maßgeschneidertes Plugin für eine einzelne Software ist, ob es jetzt wirklich nur für den Kunden programmiert wurde, kann eigentlich pauschal fast nicht beantwortet werden.

Auch hier würden wir, egal ob das jetzt, sage ich jetzt einmal, im Rahmen von allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, in denen man es definitiv regeln kann, oder ob man es im Rahmen des Angebots klärt, ähnlich wie bei Fotografen, sage ich jetzt einmal, einfach eine ganz kurze Urheberrechtsklausel mit aufnehmen, wo man ganz klar definiert, wie die Rechte am geistigen Eigentum übertragen werden.

Und in allgemeinen Geschäftsbedingungen hat man zum Beispiel dann auch noch den Vorteil, dass man grundsätzlich hineinschreiben kann, Rechte werden grundsätzlich, sofern nichts individuell definiert ist im Vertrag, in dieser Art und Weise übertragen.

Und im Regelfall schaut man, dass die Rechte möglichst eingeschränkt an den Kunden übertragen werden.

Hintergrund ist einfach der, damit man, wie du schon angesprochen hast, im Best Case denselben Code beispielsweise in weiterer Folge nachher dann auch noch in anderen Projekten einfach verwerten kann, oder anders nutzen und verkaufen kann.

Das ist nämlich nicht möglich, wenn du den Code dem Kunden exklusiv überträgst.

Und da haben wir einfach einen Punkt, der geregelt gehört und dient, sage ich jetzt einmal, auch zur Sicherheit nicht nur für dich, sondern der dient auch zur Sicherheit für den Kunden, weil der Kunde weiß, wie darf er das Ergebnis verwenden, wie lang darf er das Ergebnis verwenden, wo darf er das Ergebnis verwenden und beispielsweise für welche Art und Weise bzw.

für welchen Verwendungszweck darf er es verwenden.

Darf er es nur im eigenen Unternehmen verwenden, darf er es beispielsweise auch seinen Subunternehmer kostenlos zur Verfügung stellen oder ist es jetzt vom Leistungsumfang nicht gedeckt.

Also das ist eigentlich eine Klausel, die relativ kurz ist.

Meistens nur drei- oder vierzeiler, kann man natürlich auch länger ausgestalten, aber Sicherheit für beide Parteien bringt.

Und in der Regel wird der Kunde wahrscheinlich kein Problem damit haben, aus, es ist wirklich eine maßgeschneiderte Individualprogrammierung, für die tatsächlich sehr, sehr großer Kostenfaktor, sage ich jetzt einmal, aufgebracht wird, dass du hineinschreibst, dass du die Rechte nicht exklusiv überträgst und dann gegebenenfalls dem Kunden aber auch so überträgst, dass der das Ganze in der Unternehmensgruppe für verbundene Unternehmen auch verwenden darf.

Dafür darfst du dann in weiterer Folge vielleicht auch veräußern und anderen Kunden anbieten.

Und der Punkt, der hier vielleicht auch noch angesprochen werden muss, man sollte in dieser Urheberrechtsklausel natürlich auch berücksichtigen, dass gegebenenfalls Rechte an den Kunden gar nicht übertragen werden können.

Weil du auf Open-Source-Produkte zurückgreifst, da kannst du keine Exklusivität an den Kunden übertragen.

Das ist schlichtweg nicht möglich.

Da kommst du tatsächlich in Teufelsküche, weil du hier, sage ich jetzt einmal, Rechte überträgst, die du einfach schlichtweg nicht hast.

Das kann natürlich dann auch, je nachdem wie es aussieht, zu vertraglichen Streitigkeiten führen, die unter Umständen in diesem Fall äußerst schlecht ausgehen, weil da kannst du nicht einmal mit den besten, sage ich jetzt einmal, Geschäftsbedingungen schützen, wenn du dem Kunden explizit zusagst, dass es exklusiv übertragen wird.

Ja, da habe ich in der Zwischenzeit, seitdem wir uns das erste Mal unterhalten haben, da habe ich ein interessantes Gespräch geführt mit einem anderen Gast auf diesem Podcast, jetzt speziell im WordPress-Kontext, weil ich weiß nicht, inwiefern ihr euch dann mit WordPress beschäftigt, aber ich nehme mal an, dass ihr dann auch viele Kunden habt, die sich mit WordPress beschäftigen.

Und da sind wir auf diesen Punkt gekommen, dass wenn man etwas auf einem Open-Source-Produkt aufbaut, wie zum Beispiel WordPress, und das Endprodukt von diesem Open-Source-Programm wie WordPress ist davon abhängig, um zu funktionieren, also wenn es ein WordPress-Plugin ist, ein WordPress-Theme ist, also ohne dem Open-Source -System könnte das Ding gar nicht funktionieren, dann, auch wenn andere Sachen im Plugin mitgeliefert werden, ist das Plugin automatisch auch Open-Source, also der Code ist auch Open-Source und das, was zum Beispiel dann die Plugin-Verkäufer dann verkaufen, ist Support und Updates in der Zukunft in die Richtung.

Aber sie können den Code an sich nicht weiterverkaufen, weil der Code, auch wenn das jetzt ein super teures Plugin ist und ein super komplexes Plugin ist, wenn es von WordPress abhängt, um zu funktionieren, dann ist es automatisch auch Open-Source.

Ist dieser Gedanke korrekt oder sollte man da noch irgendwas ergänzen? Dieser Gedanke ist, sage ich jetzt einmal, im Grunde noch korrekt, weil Open-Source funktioniert nur so, dass dann in weiterer Folge die daraus resultierenden Projekte beziehungsweise Codes nachher dann auch wiederum Open-Source sind.

Das, was du natürlich verrechnen kannst, ist die Arbeitszeit, die hineingesteckt wird, eben weil du dieses Produkt dann definierst.

Und ja, da macht es natürlich dann Sinn, dass man den Support, den Wartungsvertrag, Service Level Agreement, je nachdem, wie es das du bezeichnen willst, natürlich entsprechend anpasst und die Wartung beziehungsweise die Zeit, die dann in weiterer Folge verkauft wird, entsprechend eben dann auch vertraglich definierst und dass da wirklich konkret drin steht, was passiert in weiterer Folge.

Also das war für mich so ein Eye-Opener.

Okay, jetzt habe ich schon mehrere Jahre in dem Bereich gearbeitet und so.

Was könnte ich alles dann noch weiterverwerten? Dann kommen diese ganzen Gedanken.

Aber das ist natürlich anders, wenn man jetzt im Angestelltenverhältnis bei einem Unternehmen ist und für das Unternehmen dann die Arbeit erbringt.

Dann hat das Urheberrecht, liegt dann bei dem Unternehmen, für welches man dann die Arbeit leistet, oder? Wenn man jetzt im Angestelltenverhältnis ist und nicht in der Selbstständigkeit.

Eine ganz schwierige Frage, die so pauschal, sage ich jetzt mal, nicht beantwortet werden kann.

In der Regel, wie jetzt im Dienstvertrag, sofern das ein ordentlicher Dienstvertrag ist, kann es eine entsprechende Klausel geben, dass die Rechte an den erstellten Werken selbstverständlich an den Dienstgeber übergehen.

Das sind, sage ich jetzt mal, 90 Prozent der Dienstverträge, die erstellt werden, wahrscheinlich der Fall, gerade in dem Bereich.

Man hat aber natürlich dann auch noch die Konstellation, dass zum Beispiel irgendein Mitarbeiter, der jetzt überhaupt nicht für Programmierung zuständig ist, sondern im Sales beispielsweise arbeitet und Hobbyprogrammierer ist und dann einfach für das Unternehmen etwas programmiert, dann muss man einfach dazu sagen, das ist dann natürlich nicht mehr von dem ursprünglichen Arbeitsauftrag umfasst, sondern da kann man dann dazu sagen, das ist eine eigene Leistung, die besonders entlohnt wird.

In der Regel ist es vom Dienstvertrag mit umfasst und in der Regel werden dann die Rechte automatisch dann an den Dienstgeber übertragen.

Wo ich in dieser Zeit war, wo ich studiert habe, und da habe ich eben Informatik studiert, da wurde uns klar und ausdrücklich immer erwähnt, wenn wir in die Selbstständigkeit gehen wollen, da müssen wir extrem aufpassen, damit das dann keine Scheinselbstständigkeit wird, weil da gibt es halt bestimmte Kriterien, soweit ich das noch im Kopf habe, die dürfen keine Zeiten vorgeschrieben werden, du solltest keinen Schlüssel zum Büro haben und solche Kleinigkeiten, du solltest dein eigenes Equipment verwenden, wenn es natürlich jetzt keine Arbeit ist, die ein spezielles Equipment braucht und solche Sachen.

Also das ist glaube ich auch die Gefahr, wenn irgendwer gerade beginnt und sich da noch nicht sicher ist, was ist Scheinselbstständigkeit, was ist volle Selbstständigkeit, wenn ich das jetzt so zum Beispiel unter dem Begriff zusammenfassen könnte, dann auch solche Sachen, wie viele Kunden hat man, hat man nur einen Kunden, hat man mehrere Kunden und das Ganze.

Könntest du uns da ein bisschen so die rechtliche Lage vielleicht erklären, was man achten sollte und dann was die Konsequenzen sein könnten, weil ich glaube, dass man über die Konsequenzen relativ selten spricht und ich bilde mal ein, bitte korrigiere mich da, wenn ich da falsch bin, es kann gut sein, dass ich da komplett daneben bin, aber dass man dann zum Beispiel selbstständig ist und dann die Sozialversicherungsbeiträge bezahlt, dann wird entschieden, okay, war doch Scheinselbstständigkeit und dann muss man noch die Versicherung für das angestellte Verhältnis dann noch nachzahlen und solche Sachen.

Ist das eine von diesen Konsequenzen oder ist das ein kompletter Blödsinn, den ich da mal gehört habe? Könntest du uns über dieses Thema vielleicht mal kurz aufschlüsseln? Genau, also wie gesagt, hier wird man zunächst einmal schauen müssen, welches Kriterium liegt eigentlich überhaupt, beziehungsweise welches Verhältnis liegt überhaupt vor zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer, ist es ein Dienstvertrag, ist es ein freier Dienstvertrag beispielsweise oder ist es lediglich ein Werkvertrag, in dem man ein fixfertiges Werk errichtet, ein Projekt abwickelt und dann kann man den Haken drunter machen oder ist es beispielsweise ein Dauerschulverhältnis, da gibt es sehr, sehr viele Kriterien, die dann herangezogen werden, leider wiederum Einzelfallbeurteilung, aber ich kann euch einige Punkte nennen, die unter anderem eben die Sozialversicherungsträger dann in weiterer Folge als Anknüpfungspunkte heranziehen.

Der primäre Anknüpfungspunkt ist natürlich einmal die Weisungsgebundenheit.

Als Dienstnehmer bist du weisungsgebunden und da hast du in der Regel das zu tun, was sage ich jetzt einmal dir, das Unternehmen oder dein Chef dir sagt.

Dann eine weitere Kriterium ist die persönliche Arbeitsleistung, die du im Rahmen eines Dienstverhältnisses erbringen musst, das heißt darfst du dich von einem Dritten vertreten lassen oder nicht.

Und da sage ich jetzt einmal, ist schon einmal das erste Kriterium, auf das man aufpassen sollte, gerade bei Kooperationsverträgen beispielsweise oder bei Verträgen, die man als Freelancer schließt, egal wie auch immer sie benannt werden, sollte man grundsätzlich auf diese Klausel ein besonderes Augenmerk legen und dem Auftraggeber vielleicht auch in diesem Zusammenhang klar ermitteln, das könnte ein Problem werden.

Weil natürlich kann ich mir, wenn ich ein super Programmierer bin, kann der Auftraggeber natürlich von mir verlangen und ich will, dass du dieses Projekt persönlich abwickelst.

Und da hat man natürlich dann sage ich jetzt einmal gegebenenfalls ein Problem, weil dann hat man die persönliche Arbeitsleistung und ist vielleicht auch noch weisungsgebunden, weil der Auftraggeber Punkt für Punkt vorgibt, was zu tun ist und dann kommen vielleicht auch noch einige andere Kriterien dazu, wie die wirtschaftliche Abhängigkeit, ich habe nur diesen einen Auftraggeber und bin vielleicht in weiterer Folge auch noch in die Organisation des Dienstgebers eingebunden, weil ich mich mit der IT-Abteilung hier kurz schließen muss und dann schaut es relativ schlecht aus, dass ich hier tatsächlich als Dienstnehmer qualifiziert werde und nicht als Werknehmer beispielsweise qualifiziert werde.

Und dann kann das natürlich, ähnlich wie du es schon angesprochen hast, erhebliche Auswirkungen einerseits auf sozialrechtliche Thematiken haben, kann aber wie gesagt auch sehr sehr unangenehme Folgen für den Dienstgeber haben, weil dieser ist natürlich verpflichtet, dass er dir unter Umständen den Urlaub ausbezahlt, 13. bis 14. Monatsgehalt anteilig ausbezahlt oder auch wie auch immer geartete andere gesetzliche Ansprüche, die du hast.

Und es wäre nicht das erste Mal, dass wir es dann gehabt haben, dass Urlaubsansprüche für drei Jahre rückgefordert werden, was 75 Urlaubstage sind und dann schaut es natürlich sehr sehr schlecht aus.

Für einen Programmierer macht das natürlich einen immenden Spaß, führt aber dann wie gesagt auch zu Problemen bei Sozialversicherungsträger und bei Finanzamt, weil man auch die Steuern falsch abführt und ähnliches.

Also das kann dann durchaus zu erheblichen Problemen führen und die Rückabwicklung von solchen Szenarien ist in der Regel äußerst komplex und fast immer mit einem Gerichtsstreit verbunden, weil es einfach um sehr sehr hohe Beträge geht.

Was mich da überrascht hat, wo wir letztens geredet haben, ist, wo du gesagt hast, dass man aufpassen sollte, welche Behauptungen man auf der eigenen Webseite veröffentlicht.

Also dass zum Beispiel man ist der Entwickler Nummer 1 in Österreich im Bereich WordPress und dass man da aufpassen sollte, wenn man da in rechtliche Schwierigkeiten gelangen könnte unter Umständen.

Könntest du uns da vielleicht mitnehmen ein bisschen in das Thema, was es da auf sich hat und auf was man achten sollte, was man so auf der eigenen Webseite kommuniziert? Ja, Dominik, da hast du recht.

Gewisse Behauptungen, sage ich jetzt einmal, sind aus wettbewerbsrechtlicher Thematik definitiv zu Matsch beziehungsweise können dann zu Unterlassungsklagen führen, können aber in weiterer Folge auch zu Urteilsveröffentlichungen oder Ähnlichem führen.

Und das betrifft jetzt einerseits einmal dich als Programmierer mit deinem eigenen Webauftritt, sage ich jetzt einmal, wird in der Regel aber wahrscheinlich nicht allzu oft problematisch sein.

Marktschreierische Behauptungen darf man grundsätzlich machen, aber wie gesagt, irgendeine vergleichende Werbung oder Ähnliches könnte schon zu einem Problem führen oder man spricht einfach die ganze Zeit und permanent mit Spitzenstellungsbehauptungen oder man stellt die ganze Zeit Spitzenstellungsbehauptungen auf.

Das wird dann natürlich irgendwann einmal deine Mitbewerber sauer aufstoßen und die können dann in weiterer Folge gegen dich natürlich vorgehen und hier diese Behauptungen dann untersagen, gegebenenfalls führen sie, wie ich gerade angesprochen habe, dann auch zu einer Urteilsveröffentlichung auf deiner Webseite, wo du dann für vier, fünf, sechs Wochen am Banner auf deiner Homepage schaust, wo dann drinnen steht im Namen der Republik, ich habe es zu unterlassen, nachstehende Behauptungen durchzuführen.

Wirklich, das muss man dann öffentlich auf der Webseite darstellen, damit man das nicht als öffentliche Strafe darstellen darf.

Genau, das ist im Endeffekt keine Strafe, sondern das ist einfach eine Information an deine Kunden, dass diese Aussagen, die du getätigt hast und gegebenenfalls dazu geführt haben, dass du einen Auftrag erhalten hast und der andere den Auftrag nicht erhalten hat, weil du eben sagst, du bist der Beste und der Schönste und da weiß nicht wer, da hast du dann in weiterer Folge tatsächlich wettbewerbsrechtliche Thematik und du musst natürlich deine Kunden informieren und das Ganze kann eben in Form einer Urteilsveröffentlichung auf der Webseite passieren.

Nach dem sogenannten Talionsprinzip, das bedeutet, man muss natürlich schauen, dass man den Adressatenkreis, den Identen trifft und das sind in der Regel diejenigen Personen, die dann deine Webseite besucht haben und das wird sehr, sehr oft zugesprochen und kann natürlich auch noch andere Konsequenzen haben.

Wenn es jetzt nicht nur die Webseite betrifft, kann das zum Beispiel, wenn du Content für deine Kunden erstellst, kann das dann durchaus weitere Folgen haben, dass sie beispielsweise im Flugblatt derartige Urteilsveröffentlichungen durchzuführen haben können, aber auch sein, dass sie in einer Jitschrift von einem Dritten durchzuführen sind und das ist dann mit sehr hohen Kosten verbunden.

Du bist wirklich im mittleren fünfstelligen Bereich dann teilweise, kann unter Umständen sogar so weit gehen, dass du in einer Tageszeitung dann, je nachdem wie weit, dass deine Behauptung reicht, aber kann durchaus sein, dass das dann wirklich sehr unangenehme Konsequenzen für deinen Kunden hat, die du dann gegebenenfalls, wenn du keine Vertragswerke hast, aufgrund von einem leichten oder groben Verschulden, dann in weiterer Folge dann gegebenenfalls vielleicht von dir im Regress wegzutragen sind.

Sebastian, wir haben jetzt über viele Themen gesprochen.

Ich glaube bei den Zuschauern, da sind viele Gedanken, da sind einfach viele Gedanken angestoßen bei den Zuschauern und bei den Zuschauerinnen.

Da würde ich mich langsam dem Ende nähern von dieser Episode.

Falls es Fragen gibt, falls es ein konkretes Interesse gibt, was die Leute dich oder euch dann in dem Fall vielleicht fragen wollen würden, bevor wir jetzt zu den Bullet Fragen kommen, weil die stelle ich gerne dann immer am Ende, würde ich dir gerne noch den Spotlight geben, falls du irgendwas eben in den Spotlight stellen möchtest, falls du irgendwas bewerben möchtest, wie sich die Leute bei euch zum Beispiel melden können und solche Sachen, kannst das gerne jetzt machen und dann gehen wir gleich zu den Bullet Fragen weiter.

Perfekt, also falls in weiterer Folge noch, wie auch immer, geartete Fragen von euch geben sollte, ihr könnt euch gerne und jederzeit bei uns in der Kanzlei, egal ob ihr jetzt ein Kunde aus Deutschland oder ein Kunde aus Österreich seid, ein kostenloses Erstgespräch buchen.

Das bieten wir für jeden Kunden an und könnt gerne weitere Thematiken im Zusammenhang mit Vertragsrechten, SLAs, allgemeinen Geschäftsbedingungen, Software- und Serviceverträgen, aber auch Lizenzverträgen gerne mit mir oder mit meinem Partner Peter Haalander besprechen.

Sollte es irgendwelche Streitigkeiten geben oder auch andere kleinere Fragen im Zusammenhang mit rechtlichen Thematiken geben, scheut es euch nicht, bucht das kostenlose Erstgespräch einfach oder kontaktiert mich einfach telefonisch, überhaupt kein Thema, bei uns kostet der kurze Rat grundsätzlich nichts und sollte euch hoffentlich dann auch weiterhelfen.

Es wird auf jeden Fall alles unten verlinkt sein, das heißt Links zu euch, zu dir, wird alles unten verlinkt sein.

Hättest du dann noch irgendeine finale Message, die du an die Zuschauer und Zuschauerinnen weitergeben möchtest? Ja, gerne.

Und zwar, solltet ihr tatsächlich irgendwelche Fragen haben, bitte meldet euch, weil, wie gesagt, die meisten Fragen können wir kostenlos beantworten zum Glück und sie werden euch mit Sicherheit helfen und bitte, wie ich es vorher angesprochen habe, nicht einfach losarbeiten, sondern tatsächlich den ein oder anderen Gedanken über Vertragswerke bzw.

Hauptpflichtversicherung und ähnliches machen, weil es einfach eine erhebliche Besserstellung im täglichen Betrieb ist, weil man einfach leichter von der Hand losarbeiten kann, weil man einfach ein gewisses Sicherheitsnetz hat und das, wie gesagt, im besten Fall, wenn es zu einem Streit kommt, auch die Existenz retten kann.

Ja, dann vielen, vielen Dank für deine Zeit, Tete.

Die Episode ist vollgepackt mit sehr nützlichen Informationen und ich hoffe, dass es dann auch so bei den Zuschauern ankommen wird.

Und ja, dann bleiben wir in Kontakt und wir sehen uns in der nächsten Episode.

Gerne.

Besten Dank, Dominik.

.